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Billett Billetteur
* Billett (frz. biljétt), n., –(e)s; –s, e, (er); –chen, lein; -:
1) kurzes Briefchen ohne Förmlichkeiten, Handbriefchen: Ich übergab ihm Schlüssel und B. ... Den Brief durchlas er. Sch. 260a; Solltest nur die wunderhübschen B–er auch lesen. 181b etc. 2) Zettel, zumal das Anrecht auf gewisse Genüsse bescheinigend, z. B. auf den Besuch des Theaters, eines Koncerts etc.: Wenn der Strom ... sich bis an die Kasse ficht, | um ein B. sich fast die Hälse bricht. G. 11, 6; = Marke für eine Lehrstunde. 21, 221. In vielen Zsstzg. z. B.: Koncert-, Theater-, Logen-, Parquett-, Sperrsitz-, Gallerie-B.; Frei-B., das man umsonst hat; Ätzungs-B. [Anweisung auf eine Mahlzeit]. Auerbach Dicht. 11; Einquartierungs-, Lotterie-B. etc. Ebenso: Gab ihm eine Bollete an den Gemeindsrath auf eine Mehlsuppe. Hebel 3, 267; Bollette. Stalder etc.
~eur (ör), - –; –s, –e:
Einer der Billete austheilt (z. B. Quartiermeister) oder abnimmt (z. B. Logenschließer) etc.