Bildnerei
Bildnerēī, f.; –en:
1) die Thätigkeit und das Werk des Bildners, s. d., Anm.: Saitenspiel, Gesang und B. Arndt E. 5; So ist diese ganze B. und Vergleichungsart durchaus fehlerhaft in stylistischer Beziehung. 2, 111; Darstellende B. 324a; Dieser natürlichen B. [Aufstellung lebender Bilder]. 15, 191; Die Sieben dort vor Theben trugen B–en. 12, 185; 31, 11; Merck 1, 139; Stein 1, 55; B. mit der Nadel [Stickerei]. M. 5, 114; Der große Bildner [Gott] zum Gedächtnis | der von ihm selb geübten B. 1, 62; Ant. 1, 77; B. und Malerei. HB. 1, 36 etc. — Nbnf.: Die Bilderei im ersien Gebot. 3, 41b; Die Stube mit Bildereien ausschmücken. — Zsstzg. z. B.: Licht- R. 3, 300; 9, 177); Holz- E. 3, 41); Marmor- 3, 464); Trug- 1, 1, 125); Zerr-B. u. ä. m.; auch mit Vors.: Man tönnte also die Poesie Nach-B. nennen. 333b; Ab-B. etc. — Daneben: Selbst in der flüchtigsten Genrebilderei. 1, 1, 73; Sinnbild- (n)erei, s. bildnern. — 2) immer ohne „n“, Bilderei, die Thätigkeit des Bildernden: Das Kind blätterte im Bilderbuch, bis es der Bilderei überdrüssig wurde etc.
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