beinern
Bēīnern, a.:
knöchern, aus Beinen bestehnd gefertigt: In [der Todten] b. Angesicht. 1, 166; Mit b–er Hand. M. 4, 61; Die b–e Einfassung von Ihrem Schlüsselloche. So: Elfen-b., übertr. auch: Der elfen-b–e [weiße] Nacken etc.; Fisch-b–es Reitgertchen. Bild. 328 etc. — Eigensinnig wie ein beinerner Esel. Sch. 393, nach 1. 49, 14, wo nach dem Original ein knochiger d. i. starker Esel gemeint ist etc.
Anm. Nbnf. Beinen, z. B.: 8, 276b, und so auch z. B.: Elfenbeinen oft bei z. B.: Ov. 1, 211; 217; 2, 13; 184; Od. 21, 7; Th. 24, 90 etc.
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