beinen
I. Bēīnen, tr.: mit Beinen verſehn, Einem Beine
machen, ihn eilen machen. Spate; ſ. Stalder, vgl.: In,
an Einen beinen: ihm mit Ermahnungen ꝛc. hart zu-
ſetzen, Schmeller, doch jetzt veralt. und gewöhnl. nur in
dem Ew. mit Partizipform (vgl. beinig u. † Ge), z.B.:
Daß der Falk in ſeinem Geſchlecht kürzer gebeint. Ryff Th.
120; Langgebeint, mit leichten Sätzen, | war er in dem
Buſch verſchwunden. Chamiſſo 3, 196; Der Schiefgebeinte.
Tieck N. Kr. 4, 126; Das ſchöne zweigebeinte Thier. Arndt
6; Den viergebeinten Leib. W. 12, 210; Der ſechsgebeinten
Art. Rachel 1, 19 ꝛc.
Zſſtzg. Āūs-: 1) die Knochen aus Fleiſch, Ge-
flügel ꝛc. herausnehmen, auslöſen, deſoſſieren: Rinds-
backen ſauber ausgebeint. Fiſchart. — 2) ver-b. — Ent-:
aus-b. — Vér-: mit Horn oder Bein belegen, ſchäf-
ten, ſ. Schmeller: Ein mächtiges Altar, verbeint an allen
Seiten | mit Hörnern. Opitz 1, 136; auch intr. als Part.
hart geworden, d. h. unempfindlich; andrerſeits aber
auch verpicht auf Etwas, ſ. Schmeller.
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