beinen
I. Bēīnen, tr.:
mit Beinen versehn, Einem Beine machen, ihn eilen machen. s. vgl.: In, an Einen beinen: ihm mit Ermahnungen etc. hart zusetzen, doch jetzt veralt. und gewöhnl. nur in dem Ew. mit Partizipform (vgl. beinig u. † Ge), z.B.: Daß der Falk in seinem Geschlecht kürzer gebeint. Th. 120; Langgebeint, mit leichten Sätzen, | war er in dem Busch verschwunden. 3, 196; Der Schiefgebeinte. N. Kr. 4, 126; Das schöne zweigebeinte Thier. 6; Den viergebeinten Leib. 12, 210; Der sechsgebeinten Art. 1, 19 etc.
Zsstzg. Āūs-:
1) die Knochen aus Fleisch, Geflügel etc. herausnehmen, auslösen, desossieren: Rindsbacken sauber ausgebeint. — 2) ver-b. — Ent-: aus-b. — Vér-: mit Horn oder Bein belegen, schäften, s. Ein mächtiges Altar, verbeint an allen Seiten | mit Hörnern. 1, 136; auch intr. als Part. hart geworden, d. h. unempfindlich; andrerseits aber auch verpicht auf Etwas, s.
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