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beinen
I. Bēīnen, tr.:
mit Beinen versehn, Einem Beine machen, ihn eilen machen. Spate; s. Stalder, vgl.: In, an Einen beinen: ihm mit Ermahnungen etc. hart zusetzen, Schmeller, doch jetzt veralt. und gewöhnl. nur in dem Ew. mit Partizipform (vgl. beinig u. Ge), z.B.: Daß der Falk in seinem Geschlecht kürzer gebeint. Ryff Th. 120; Langgebeint, mit leichten Sätzen, | war er in dem Busch verschwunden. Chamisso 3, 196; Der Schiefgebeinte. Tieck N. Kr. 4, 126; Das schöne zweigebeinte Thier. Arndt 6; Den viergebeinten Leib. W. 12, 210; Der sechsgebeinten Art. Rachel 1, 19 etc.
Zsstzg. Āūs-:
1) die Knochen aus Fleisch, Geflügel etc. herausnehmen, auslösen, desossieren: Rindsbacken sauber ausgebeint. Fischart. 2) ver-b. Ent-: aus-b. Vér-: mit Horn oder Bein belegen, schäften, s. Schmeller: Ein mächtiges Altar, verbeint an allen Seiten | mit Hörnern. Opitz 1, 136; auch intr. als Part. hart geworden, d. h. unempfindlich; andrerseits aber auch verpicht auf Etwas, s. Schmeller.