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bauern
II. Bāūern, intr. (haben): als Bauer die Land-
wirthſchaft treiben: Es iſt die Zeit, daß du jetzt für dich
ſelber zu b. anfangſt. Auerbach D. 4, 40; 72; Habe er ge-
bauert, wie er es vom Vater gelernt. Gotthelf G. 58 ꝛc.;
Spindler Stadt 1, 8; Logau 2, 6, 85; Auch: Das bauert,
ſchmeckt nach dem Bauer ꝛc. Stalder.
Zſſtzg. wie z. B.: Er hat aus-, ab-gebauert, bauert
fort ꝛc., namentl.: Ver-: 1) intr. (ſein), zum Bauern
werden: Er verſauerte und verbauerte in einem Dorfe, wo
man ihn als Pfarrer ließ. Gutzkow R. 3, 268; Die Ge-
fahr des V–s. Immermann M. 1, 399; Ein ländlicher
Pfarrer verbauert, | haftet am Kloß. V. Luiſe 2, 495.
2) refl.: Der Grund veredelte oder verbauerte ſich nach
der Beſchaffenheit ſeines erblichen Beſitzers. Möſer Ph. 2,
199, wurde zum adligen freien Gut oder zum
Bauergut. 3) tr.: So verwandelt der Verfaſſer dieſe
Naturgegenſtände zu Landleuten, und verbauert auf die
naivſte, anmuthigſte Weiſe durchaus das Univerſum. G. 32,
129; Auerbach SchV. 49. Verbāū(e)rung, f.;
–en: Immermann 12, 338.