bauern
II. Bāūern, intr. (haben):
als Bauer die Landwirthschaft treiben: Es ist die Zeit, daß du jetzt für dich selber zu b. anfangst. D. 4, 40; 72; Habe er gebauert, wie er es vom Vater gelernt. G. 58 etc.; Stadt 1, 8; 2, 6, 85; Auch: Das bauert, schmeckt nach dem Bauer etc.
Zsstzg. wie z. B.: Er hat aus-, ab-gebauert, bauert fort etc., namentl.: Ver-:
1) intr. (sein), zum Bauern werden: Er versauerte und verbauerte in einem Dorfe, wo man ihn als Pfarrer ließ. R. 3, 268; Die Gefahr des V–s. M. 1, 399; Ein ländlicher Pfarrer verbauert, | haftet am Kloß. Luise 2, 495. —
2) refl.: Der Grund veredelte oder verbauerte sich nach der Beschaffenheit seines erblichen Besitzers. Ph. 2, 199, wurde zum adligen — freien — Gut oder zum Bauergut. —
3) tr.: So verwandelt der Verfasser diese Naturgegenstände zu Landleuten, und verbauert auf die naivste, anmuthigste Weise durchaus das Universum. 32, 129; SchV. 49. — Verbāū(e)rung, f.; –en: 12, 338.
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