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bauern
II. Bāūern, intr. (haben):
als Bauer die Landwirthschaft treiben: Es ist die Zeit, daß du jetzt für dich selber zu b. anfangst. Auerbach D. 4, 40; 72; Habe er gebauert, wie er es vom Vater gelernt. Gotthelf G. 58 etc.; Spindler Stadt 1, 8; Logau 2, 6, 85; Auch: Das bauert, schmeckt nach dem Bauer etc. Stalder.
Zsstzg. wie z. B.: Er hat aus-, ab-gebauert, bauert fort etc., namentl.: Ver-:
1) intr. (sein), zum Bauern werden: Er versauerte und verbauerte in einem Dorfe, wo man ihn als Pfarrer ließ. Gutzkow R. 3, 268; Die Gefahr des V–s. Immermann M. 1, 399; Ein ländlicher Pfarrer verbauert, | haftet am Kloß. V. Luise 2, 495.
2) refl.: Der Grund veredelte oder verbauerte sich nach der Beschaffenheit seines erblichen Besitzers. Möser Ph. 2, 199, wurde zum adligen freien Gut oder zum Bauergut.
3) tr.: So verwandelt der Verfasser diese Naturgegenstände zu Landleuten, und verbauert auf die naivste, anmuthigste Weise durchaus das Universum. G. 32, 129; Auerbach SchV. 49. Verbāū(e)rung, f.; –en: Immermann 12, 338.