Bauerei
Bauerēī, f.; –en. — 1) von bauen: Es iſt eine
ſaubere B. | Nehme ſie Niemand zum Exempel, | die Ele-
phanten- und Fratzentempel. G. 3, 62; Bauereien veraccordie-
ren. König Cl. 1, 158. — 2) von bauern, Art der Be-
wirthſchaftung ꝛc., zumal in Zſſtzg. wie Halb-B. =
Halbpacht (ſ. Halbbauer), im Ggſtz. der Ganz-B. oder
Ganzpacht, wobei der Pächter alle Einkünfte genießt;
Neu-B., das Beſitzthum eines Neubauern (ſ. d.).
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