bannlich
Bannling
Bannschast
Bánn~lich, a.: auf den Bann bezüglich, dazu ge-
hörig: Mit b–em Dräuen. Luther 1, 347b, mit Androhn
des Banns. — ~ling, m., –(e)s; –e: ein Verbann-
ter: Der ſtolze B. Montague. V. Sh. 1, 344, und dazu
Anm. 543, vgl. Friſch 1, 53c. — ~ſchaſt, f.; –en:
(veralt.) Bannung, Ver-B. Friſch, vgl. die ebenfalls ver-
alt. Form auf „nis“ (nus): Bei Straf der Bannus
und Verdammnis. Fiſchart B. 184b.
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