bannlich
Bannling
Bannschast
Bánn~lich, a.:
auf den Bann bezüglich, dazu gehörig: Mit b–em Dräuen. 1, 347b, mit Androhn des Banns. —
~ling, m., –(e)s; –e: ein Verbannter: Der stolze B. Montague. Sh. 1, 344, und dazu Anm. 543, vgl. 1, 53c. —
~schast, f.; –en: (veralt.) Bannung, Ver-B. vgl. die ebenfalls ver- alt. Form auf „nis“ (nus): Bei Straf der Bannus und Verdammnis. B. 184b.
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