Bankert
Bánkert, m., –s; –e; -:
uneheliches, von der Bank (s. d. II. 3e) gefallnes Kind: So ’was von Bastart oder B.! | Der Schlag ist auch nicht zu verachten. Dem B., den du in die Welt gesetzt. Gefallen ist der bessre Mann, | es siegte der B., der schlechte. Rom. 21.
Anm. Auch Bankart. B. 118b; 2, 2, 66; Bankhart (– –́). 1, 10, 75; Bankkind Bänkelkind (vgl. Bänkeltochter Käthchen 5, 1); Bänkling Garg. 29a; 370; Bankresse, Ul. 22; Bankriese. Garg. 69b; Bankbein. 1, 212; 11, 614; 693 etc., vgl. 83b und für den Unterschied der Sinnverwdt. 5, 307 und dazu 20, 222. — Schwzr. B. = Puppe.
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