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Bankrott Bankerott Bankerutt) Bank(e)rottier bank(e)rottieren Bank(e)rottierer
* Bank(e)róttBank(e)rótt(Bankerútt) (it.):
1) a.: bankbrüchig, hergenommen von der Sitte in Jtalien, zahlungsunfähigen Wechslern die Bank zu zerbrechen. Sch. 107a, übertr.: An Saft und Kraft und Geld und Gewissen und gutem Namen bankerott. 118b.
2) m., –(e)s; –e: Bankbruch: B. machen; auch Name eines Kartenspiels. Garzoni 646b, und daher: B. spielen. Fischart B. 50a; Weidner 267 u. v. = B. machen, mit der Nebenbed. des Absichtlichen, Muthwilligen; scherzhaft personif.: Kennt Ihr, leibhafter Herr Bankrott, | hier diese Unterschrift? Langbein2, 222. Zsstzg. z. B.: Staats-B. etc.
~īēr, m., –s; –e:
ein Bankbrüchiger.
~īēren, intr. (haben):
Bankerott machen. Dazu z. B.: Die ersten Häuser in Cincinnati bankerottierten mich nieder. Kürnberger Am. 312, richteten mich bis zum Bankbruch zu Grunde.
~īērer, m., –s; uv.:
ein Bankbrüchiger.