Bankrott
Bankerott
Bankerutt)
Bank(e)rottier
bank(e)rottieren
Bank(e)rottierer
* Bank(e)róttBank(e)rótt(Bankerútt) (it.):
1) a.: bankbrüchig, — hergenommen von der Sitte in Jtalien, zahlungsunfähigen Wechslern die Bank zu zerbrechen. 107a, übertr.: An Saft und Kraft und Geld und Gewissen und gutem Namen bankerott. 118b. —
2) m., –(e)s; –e: Bankbruch: B. machen; auch Name eines Kartenspiels. 646b, und daher: B. spielen. B. 50a; 267 u. v. = B. machen, mit der Nebenbed. des Absichtlichen, Muthwilligen; scherzhaft personif.: Kennt Ihr, leibhafter Herr Bankrott, | hier diese Unterschrift? 222. Zsstzg. z. B.: Staats-B. etc. —
~īēr, m., –s; –e: ein Bankbrüchiger. —
~īēren, intr. (haben): Bankerott machen. Dazu z. B.: Die ersten Häuser in Cincinnati bankerottierten mich nieder. Am. 312, richteten mich bis zum Bankbruch zu Grunde. —
~īērer, m., –s; uv.: ein Bankbrüchiger.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.