Faksimile 0084 | Seite 76
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bändern
Bä́ndern, tr.:
1) bandförmig machen: Wachs b., behufs der Bleiche,s indem man das geschmolzne auf eine zur Hälfte in kaltes Wasser tauchende Welle laufen lässt: So bändert sich das Wachs. 2) mit darin befindlichen Bändern od. Banden (Streifen) versehn, z. B.: Zeuge b.: lange Streifen einweben (s. Bande 1c) etc. Nam. im Partic.: Die Flossen braun gebändert. Lenz; Schwarzgebänderten Schwanz. Tschudi etc.
Zsstzg.: Be-: äußerlich mit Bändern (als Schmuck etc.) versehn, nam. im Part.: Bebändert u. besternt [mit Ordensbändern]. Beck; Die bebänderten [mit Bändern geschmückten] Buben u. Mädchen. G.; Des wohlbebänderten Kopfschmucks. Ds.; Auf buntbebänderten Pferden. Stahr etc.