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bandeln
Bándeln, intr. (haben): knüpfen, binden, knoten:
Kein B. u. Knüpfen an den Strängen. Dingelſtedt 23. Auch:
An dem Riemzeug u. der Peitſche zu bändeln. Gutzkow R.
1, 266.
Anm. Dazu: Bändelēī, f.; –en: Liebſchaft, ſ. Ver-b.
Zſſtzg. ſ. die v. binden, z. B.: Áb-, Án-,
Ēīn- ꝛc.; Ver-: Wie .. verbändelt, ob roth od. ſchwarz
[mit was für Band beſetzt]. Gotthelf G. 283; Geld
verbändeln [für Bänder ꝛc. ausgeben, allgm. verklap-
pern]. Gutzkow Kön. 16; Ihr könnt meinethalb euern Gal-
genſtrick verknöpfeln u. verbandeln [verheirathen], wo ihr
wollt. Kurz Sonn. 38; Daß das Ameile [Amalie] mit dem
Dominik verbandelt ſei. Auerbach D. 4, 97 (vgl. verplem-
pern); In den Verſchienungen u. Verbandelungen eines nie-
dern Bedienſteten. Leb. 1, 292.