bandeln
Bándeln, intr. (haben):
knüpfen, binden, knoten: Kein B. u. Knüpfen an den Strängen. 23. Auch: An dem Riemzeug u. der Peitsche zu bändeln. R. 1, 266.
Anm. Dazu: Bändelēī, f.; –en: Liebschaft, s. Ver-b.
Zsstzg. s. die v. binden, z. B.: Áb-, Án-, Ēīn- etc.; Ver-: Wie .. verbändelt, ob roth od. schwarz [mit was für Band besetzt]. Gotthelf G. 283; Geld verbändeln [für Bänder etc. ausgeben, allgm. verklappern]. Gutzkow Kön. 16; Ihr könnt meinethalb euern Galgenstrick verknöpfeln u. verbandeln [verheirathen], wo ihr wollt. Kurz Sonn. 38; Daß das Ameile [Amalie] mit dem Dominik verbandelt sei. Auerbach D. 4, 97 (vgl. verplempern); In den Verschienungen u. Verbandelungen eines niedern Bediensteten. Leb. 1, 292.
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