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Bande
Bánde, f.; –n; –n-: 1) Rand, Einfaſſung ꝛc. (ſ.
Band II. 5a u. q.), nam. a) Einfaſſungsrand des
Billards: (Die) B. halten: den Leib nicht drüber hinaus-
legen ꝛc.; des Schachbretts ꝛc.: Zeigefinger, der auf der
Schach-B. lag. IP. 1, 10. b) Schiff.: die Seite eines
Schiffs; ſchmaler Gang am Rand der Ruderſchiffe;
die Kante, das Ufer eines Fluſſes: Waſſer-, Nord-, Süd-
B. (nach d. Franz.: la bande du nord ꝛc.).
c) Weber.: lange breite Streifen, nam. in Seiden-
zeugen (vgl. Bandenfaden), ſ. z. B. Stein-B., aus
lauter Steinchen, d. i. Vierecken zuſammengeſetzt.
d) = Sahlband b. e) Eine B. Tapeten ꝛc. = Bahn
3 ꝛc. 2) eine zu gemeinſamem Zweck verbundne
Truppe: Nicht genug, daß ſich die Freimäurer einer den
andern unterſtützen, denn Das wäre nur die nothwendige
Eigenſchaft einer jeden B. L. 10, 258; [Goldoni] Direk-
tor einer B. v. Schauſpielern. 12, 31; 6, 343; Hagedorn
1, 168 ꝛc. Dagegen jetzt meiſt verächtlich: B.: der Aus-
druckfür eine auf ſehr niedrer Stufe ſtehnde kleine Schauſpieler-
geſellſchaft wird nur in wegwerfendem Sinn gebraucht.
Düringer 117. Hölliſche B. B. 405a; Die ganze B. reif
zum Aufhängen. Gutzkow Königsl. 57; Die ganze B. wird
aufgeboten. Sch. 120a; Daß unſers Gleichen | Felswohner
jagen hier als vogelfrei | u. mit der Zeit zur B. werden kön-
nen. Schlegel Cymb. 4, 2 ꝛc. Zſſtzg. z. B.: Diebs-,
Gauner-, Höllen- (Lenau A. 99), Kriegs- (Fallmerayer Mor.
1, 69), Kunſtreiter-, Marodeur-, Mörder-, Mordbrenner-,
Muſikanten-, Räuber-, Schauſpieler-, Seiltänzer-, Soldaten-,
Spitzbuben-, Zigeuner-B. ꝛc.; ferner: Die ſogenannte
„Löffel-B.“ [verächtliche Bez. der unbrauchbaren nur
beim Eſſen tapfer einhauenden Soldaten, ſ. Löffel-
garde]. Immermann 12, 88; Schwefel-B. [Mordbrenner-
B.] ꝛc.
Anm. Früher ohne verächtl. Nebenſinn in andrer Form:
Etliche Bände u. Geſchwader Reuter. Lanz Karl 330 ꝛc.