Bande
Bánde, f.; –n; –n-:
1) Rand, Einfassung etc. (s. Band II. 5a u. q.), nam.
a) Einfassungsrand des Billards: (Die) B. halten: den Leib nicht drüber hinauslegen etc.; des Schachbretts etc.: Zeigefinger, der auf der Schach-B. lag. 1, 10. —
b) Schiff.: die Seite eines Schiffs; schmaler Gang am Rand der Ruderschiffe; die Kante, das Ufer eines Flusses: Wasser-, Nord-, Süd- B. (nach d. Franz.: la bande du nord etc.). —
c) Weber.: lange breite Streifen, nam. in Seidenzeugen (vgl. Bandenfaden), s. z. B. Stein-B., aus lauter Steinchen, d. i. Vierecken zusammengesetzt. —
d) = Sahlband b. —
e) Eine B. Tapeten etc. = Bahn 3 etc. —
2) eine zu gemeinsamem Zweck verbundne Truppe: Nicht genug, daß sich die Freimäurer einer den andern unterstützen, denn Das wäre nur die nothwendige Eigenschaft einer jeden B. 10, 258; [Goldoni] Direktor einer B. v. Schauspielern. 12, 31; 6, 343; 1, 168 etc. — Dagegen jetzt meist verächtlich: B.: der Ausdruckfür eine auf sehr niedrer Stufe stehnde kleine Schauspielergesellschaft wird nur in wegwerfendem Sinn gebraucht. 117. — Höllische B. 405a; Die ganze B. reif zum Aufhängen. Königsl. 57; Die ganze B. wird aufgeboten. 120a; Daß unsers Gleichen | Felswohner jagen hier als vogelfrei | u. mit der Zeit zur B. werden können. Cymb. 4, 2 etc. — Zsstzg. z. B.: Diebs-, Gauner-, Höllen- A. 99), Kriegs- Mor. 1, 69), Kunstreiter-, Marodeur-, Mörder-, Mordbrenner-, Musikanten-, Räuber-, Schauspieler-, Seiltänzer-, Soldaten-, Spitzbuben-, Zigeuner-B. etc.; ferner: Die sogenannte „Löffel-B.“ [verächtliche Bez. der unbrauchbaren nur beim Essen tapfer einhauenden Soldaten, s. Löffelgarde]. 12, 88; Schwefel-B. [Mordbrenner- B.] etc.
Anm. Früher ohne verächtl. Nebensinn in andrer Form: Etliche Bände u. Geschwader Reuter. Karl 330 etc.
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