Autor
Autorisation
autorisieren
Autorität
Autorschaft
* Āūtor (lat.), m., –s; –en (⏑–⏑): Urheber,
Schriftſteller(in): Frau von Staël, ein A. von Genie.
Heine Verm. 1, 13; Das A–lein. Blumauer 1, 54. — A.-
Magen. G. 7, 151; A.-Weſen. 24, 90 ꝛc.; A–en-
Eitelkeit. Auerbach Dicht. 1, 194 ꝛc.; A–s-Fleiß. Cronegk
2, 106 ꝛc. — ~iſatiōn, f.; –en: Bevollmächti-
gung. — ~iſīēren, tr.: Einen bevollmächtigen; Et-
was gutheißen. — ~itǟt, f; –en: Anſehn, Einfluß,
Macht, Gewalt; Machthaber; Gewährsmann für eine
Anſicht, Behauptung; das Sich-Stützen auf ſolchen
Gewährsmann: A–s-Glauben ꝛc.; auch Auktorität. —
~ſchaft, f.; –en: Urheberſchaft, Schriftſtellerſchaft:
Das Buch fiel auf als ſchlecht und darum ſtritt man ihm hier
die A. auf. Fichte 8, 42; Das goldne Zeitalter der A. G. 16,
235 ꝛc.; Zu ewiger Mädchen-A. verdammt. B. 485a, nur
Mädchen, nicht Knaben zu erzeugen ꝛc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.