Faksimile 0070 | Seite 62
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Außerung
Āūßerung, f.; –en:
das Äußern (s. d. 1, 2) und das Geäußerte: Eine Ä. des Königs. B. 407b; Das Princip, auf welches die sämmtlichen Ä–en Hamann’s sich zurückführen lassen. G. 22, 87; Die Ä. der Furcht, des Mitleids etc. So z. B. auch: Die Beifalls-Ä–en. Börne 1, 222; Kraft-Ä. 215; Die Muth-und Kraft-Ä–en. B. 401a; Lebens- Ä. Gutzkow R. 8, 415; Nach dieser wie eine Bombe platzenden Kern-Ä. 1, 218 etc. S. ferner Zsstzg. von Außern.
Anm. Veralt. zu Äußern (4) = das Aufgeben, Sich- Entäußern, z. B. Luther 1, 266b etc.