Faksimile 0070 | Seite 62
außerlich Außerlichkeit
Āūßerlich, a. (~keit, f.; –en):
1) Ggstz. innerlich = äußer (s. d.), insofern dies nicht rein örtlich das außen am weitesten vom Mittelpunkt Befindliche und dann im Superl. das am weitesten Vorgeschrittne bez., z. B.: Die äußre Schale einer Nuß; Das äußre Thor etc.; Die äußerste Noth etc. Gegen den heutigen Gebrauch also heißt (Kant 8, 260) Saturn: Der ä–ste unter den Wandelsternen etc.; dagegen: Den Ärzten kommt die innre, den Wundärzten die äußre Behandlung des Körpers zu [örtlich]; Eine rein ä–e [oberflächliche, nicht tief eingehende] Behandlung; aber: Eine ä–e (oder äußre) Ceremonie und im Superl. gewöhnl. nur: Diese sonst bedeutsame Handlung ist zur ä–sten [unwesentlichsten] Ceremonie herabgesunken etc. Ferner als Adv. und Prädik., in welchen Fällen Äußer (s. d.) unüblich ist und vgl.: Welches den Menschen innerlich frei und zur Erringung der äußern Freiheit würdig macht. Burmeister gB. 2, 97; Die innre Freiheit, ä. frei; Er ist ä. ruhig, aber dieser äußern (oder ä–en) Ruhe entspricht sein Innres nicht; Ä–e Freude. Spr. 14, 10; Gebärden. Luk. 17, 20; Geschäfte. Neh. 11, 16; Heiligkeit. Hebr. 9, 1; Satzungen. Gal. 4, 3; Unser ä–er Mensch. 2. Kor. 4, 17; Wenn man’s ä. ansieht. Hiob 21, 31; Ä. | erscheinst du mir die Vielgeliebte selber, | doch ausgewechselt ist, so scheint’s, dein Herz. G. 13, 327; Ä. diese Anstrengung zu verbergen. 19, 292; Leiden innerlich, aber ä. verziehen sie keine Miene. Lewald W. 3, 125 etc.
a) als sächl. Hw. (s. Äußer 2): Die ein recht gutes Ä–es [Ä–e] haben. G. Sch. 6, 61; Nehmen sie ein desto züchtigeres Ä–e an. L. 11, 175; Getäuscht von seinem Ä–en. W. 12, 54; Die majestätische Länge und Schönheit seiner Gestalt und die Magie seiner Beredsamkeit ..., kurz ein Ä–es, wodurch er Königen .. Ehrfurcht zu gebieten gewusst. 16, 78.
b) Ä–keit: Durch solche Ä–keiten [ä–e Dinge] treten sie zu dieser oder jener Partei. G. 18, 200; Als er all diesen Ä–keiten entsagte. 31, 218; 21, 47 etc.; Genaueres über die Ä–keit [das Außere, Aussehen, Exterieur] des Prinzen. Gutzkow R. 1, 407.
2) in Zsstzg. = äußerbar (s. d.).
Zsstzg. s. 2 und vgl. die von Äußern, z.B.: Áb-: Die Leibeignen waren a.; Ihre A–keit.
Ver-: Ein nicht v–es Recht und gewöhnl. im Ggstz.: Die Erhaltung der natürlichen und un-v–en Rechte der Menschen. Claudius 6, 14; Seine ew’gen Rechte, | die droben hangen un-v. | und unzerbrechlich wie die Sterne selbst. Sch. 530a etc.