Auditor
* Audīt~or (lat.), m., –s; -ōren: Zuhörer; Bei-
ſitzer im Gericht, ſo nam. der Kriegsrichter, der im
Namen des Feldherrn die Entſcheidung giebt: General-
A., wenn ſich ſein Amt über ein ganzes Heer, — Regi-
ments-A., wenn es ſich nur über ein Regiment erſtreckt;
Ober-A. und ähnliche Titel mehr.
Anm. Auch Auditeur (frz., oditör).
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