Auditor
* Audīt~or (lat.), m., –s; -ōren:
Zuhörer; Beisitzer im Gericht, so nam. der Kriegsrichter, der im Namen des Feldherrn die Entscheidung giebt: General- A., wenn sich sein Amt über ein ganzes Heer, — Regiments-A., wenn es sich nur über ein Regiment erstreckt; Ober-A. und ähnliche Titel mehr.
Anm. Auch Auditeur (frz., oditör).
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