Faksimile 0063 | Seite 55
Auditor
* Audīt~or (lat.), m., –s; -ōren:
Zuhörer; Beisitzer im Gericht, so nam. der Kriegsrichter, der im Namen des Feldherrn die Entscheidung giebt: General- A., wenn sich sein Amt über ein ganzes Heer, Regiments-A., wenn es sich nur über ein Regiment erstreckt; Ober-A. und ähnliche Titel mehr.
Anm. Auch Auditeur (frz., oditör).