Artikel
* Artikel (lat.), m., –s; uv.; –chen; -: Glied, u.
zwar: 1) die einzelnen Theile und Abſchnitte einer Rede
oder Schrift, und dann: eine ſo eingetheilte Schrift
oder Urkunde ſelbſt, z. B.: Amts-, Handwerks-,
Innungs-, Zunft-A.: Gildebrief, Zunftprivilegien
auch A.-Brief genannt, was z. B. auch die kaiſerliche
Wahlkapitulation, (ſeem.) die Sammlung von Ver-
ordnungen für den Seedienſt ꝛc. bed. Die A. [einzel-
nen Auſſätze] einer Zeitſchrift; Die Würze zu dem A–chen.
Merck B. 2, 144; Im A. [Punkt] der Liebe. IP. 1,6;
Beweis-A.: Beweisſchrift und die einzelnen Punkte
derſelben; Das iſt kein Glaubens-A. [was nothwen-
dig geglaubt werden muß]; „Ihr hörtet die Klag-A.
an ...“ Ein Ohr zu leihen jenen Klagepunkten. Sch. 412 ꝛc.
— 2) kaufm.: eine beſtimmte Waarengattung: Der
A. iſt mir ausgegangen; Luxus-A. ꝛc. — 3) Sprachl.:
ein zur Jndividualiſierung der Hauptwörter dienender
Redetheil, wofür man: Geſchlechts-, Selbſtandswort,
(An-)Deuter, Zeiger, Einzler als Verdeutſchung verſucht
hat: Die A., die ich „Zeigerli“ vertütſch [verdeutſche] ꝛc.
Zwingli 2, 2, 185; Der beſtimmte, unbeſtimmte A.
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