Artikel
* Artikel (lat.), m., –s; uv.; –chen; -:
Glied, u. zwar:
1) die einzelnen Theile und Abschnitte einer Rede oder Schrift, und dann: eine so eingetheilte Schrift oder Urkunde selbst, z. B.: Amts-, Handwerks-, Innungs-, Zunft-A.: Gildebrief, Zunftprivilegien auch A.-Brief genannt, was z. B. auch die kaiserliche Wahlkapitulation, (seem.) die Sammlung von Ver- ordnungen für den Seedienst etc. bed. Die A. [einzelnen Aussätze] einer Zeitschrift; Die Würze zu dem A–chen. B. 2, 144; Im A. [Punkt] der Liebe. 1,6; Beweis-A.: Beweisschrift und die einzelnen Punkte derselben; Das ist kein Glaubens-A. [was nothwendig geglaubt werden muß]; „Ihr hörtet die Klag-A. an ...“ Ein Ohr zu leihen jenen Klagepunkten. 412 etc. —
2) kaufm.: eine bestimmte Waarengattung: Der A. ist mir ausgegangen; Luxus-A. etc. —
3) Sprachl.: ein zur Jndividualisierung der Hauptwörter dienender Redetheil, wofür man: Geschlechts-, Selbstandswort, (An-)Deuter, Zeiger, Einzler als Verdeutschung versucht hat: Die A., die ich „Zeigerli“ vertütsch [verdeutsche] etc. 2, 2, 185; Der bestimmte, unbestimmte A.
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