arbeitsam
Arbeitsamkeit
Arbeitſam a. (~keit f.): 1) Zur Arbeit geneigt;
gern und unverdroſſen arbeitend (Anm.): Der A–e, der
immer an ſeinem Werke klebt und unermüdet geſchäftig iſt.
Möſer Ph. 1, 287; Alle ihre A–keit reiche kaum hin, ſich und
den Jhrigen das Nothdürftige zu verſchaffen. G. 23, 323
u. o. — 2) Viel Arbeit erheiſchend: Innerhalb dieſer
a–en Zeit. G. 27, 346. Früher oft = mühſelig, beſchwer-
lich, z. B.: Es wird mir ſauer und erbeitſam, mein Leben.
Luther 1, 20b ꝛc.
Anm. Die veralt. Bed. von 2) ſpürt man noch z.B. im
Vergleich mit fleißig, das auch von Eifer in Thätigkeiten
gilt, die keine Mühe verurſachen: Fleißiger Theaterbeſucher ꝛc.
Daß es auf den innern Thätigkeitstrieb geht, unterſch. es von:
Geſchäftig, das auf die ſich äußerlich bemerkbar machende
Thätigk. geht: Geſchäftige Müßiggänger. — Näher ſteht:
Emſig, das aber zu A ſich wie Wirkung zur Urſache ver-
hält. A–keit iſt der Trieb zur Emſigkeit oder zur ſorgfältigen
ausdauernden Thätigk.: Emſig leſen, nach Etwas ſuchen ꝛc.
— Bienen ſind a–e (emſige) Thiere.
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