arbeitsam
Arbeitsamkeit
Arbeitsam a. (~keit f.):
1) Zur Arbeit geneigt; gern und unverdrossen arbeitend (Anm.): Der A–e, der immer an seinem Werke klebt und unermüdet geschäftig ist. Ph. 1, 287; Alle ihre A–keit reiche kaum hin, sich und den Jhrigen das Nothdürftige zu verschaffen. 23, 323 u. o. — 2) Viel Arbeit erheischend: Innerhalb dieser a–en Zeit. 27, 346. Früher oft = mühselig, beschwerlich, z. B.: Es wird mir sauer und erbeitsam, mein Leben. 1, 20b etc.
Anm. Die veralt. Bed. von 2) spürt man noch z.B. im Vergleich mit fleißig, das auch von Eifer in Thätigkeiten gilt, die keine Mühe verursachen: Fleißiger Theaterbesucher etc. Daß es auf den innern Thätigkeitstrieb geht, untersch. es von: Geschäftig, das auf die sich äußerlich bemerkbar machende Thätigk. geht: Geschäftige Müßiggänger. — Näher steht: Emsig, das aber zu A sich wie Wirkung zur Ursache verhält. A–keit ist der Trieb zur Emsigkeit oder zur sorgfältigen ausdauernden Thätigk.: Emsig lesen, nach Etwas suchen etc. — Bienen sind a–e (emsige) Thiere.
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