Amt
Āmt, n., –(e)s; Ämter (veralt., mundartl. –e); Ämtchen, lein; -, –s-:
1) die zu einer Jemand überwiesenen, von ihm übernommnen Stellung gehörigen Obliegenheiten und Verrichtungen (s. 2): Was deines A–es nicht ist, da lasse deinen Vorwitz; Der Bettler vergisst sein trauriges A. [Geschäft]. Arm. 72; Die überfüllten Kämmerer höhnen ihr A. [„Wächter-A.“ 563a] durch Schnarchen. 294a; Lieben ist mein einzig A. H. 1, 20; Du mehrst das Übel | und nimmst das A. der Furien auf dich. 13, 32; zuw. von (personif.) Dingen: Du hast .. dem Ausdruck, Schall und Reim ihr wahres A. erlesen. 205; Der ihm Flügel giebt und die Füße ihrer Ämter entsetzt. 148a; Die heiße Tageszeit vertritt das A. der Nacht ... und wird verträumt. 20, 285. —
2) ein Jemand überwiesener öffentlicher Wirkungskreis in Bezug auf die damit verbundnen Obliegenheiten und Verrichtungen etc.: Ein hohes, bedeutendes, niedriges, geringes, einträgliches, obrigkeitliches, weltliches, geistliches A. bekleiden, bedienen, verwalten, übernehmen, in ein A. eintreten, es antreten, im A. sein, sitzen, stehn, Einen in ein A. einsetzen, einführen, ihm ein A. überweisen, übertragen, geben, Einen vom A. absetzen, ihn des A–es entsetzen, ihm das A. nehmen, das A. niederlegen, um ein erledigtes A. sich bewerben, anhalten, nachsuchen, nach einem A. streben, trachten, jagen, Mann in A. und Würden, nachlässig im A., kraft meines (tragenden [s. d.]) A–s, von A–s wegen etc. A. giebt Verstand; Das A. macht wohl satt, aber nicht klug; Das A. ist des Mannes Lehrmeister (Sprchw.). 11, 683 etc. — Das A. eines Königs. 402a; Im Postfach ist ein hübsches Ämtchen erledigt. 11, 235; Ein Ämtlein zu erschnappen. Pr. 140; Die Würde des A–es zu üben. 69 a; Aus Achtung für die würdigen Personen | der Lords, nicht für ihr A., das ich verwerfe. 412a etc. Dazu unerschöpfl. Zsstzg. —
3) Ohne Zusatz oft die Stelle zur Handhabung der Rechtspflege und Verwaltung der landesherrlichen Einkünfte in einer Gegend; die dazu eingesetzte Behörde; der ihr untergebne Bezirk; ihr Sitzungslokal, oft das Haus des Vorgesetzten (s. Amtei): Vor A. gehn. D. 4, 94; 164; gefordert. 2, 410; Vors A. müssen. 10, 144; Bei A. nzeigen. 3, 341; Ins A. laufen, um die Flüchtigen verfolgen zu lassen. 16, 49; Ins A. reiten. 1, 41; Dem A. zinsen. V. 468 etc. (s. Zsstzg.). — Die jährliche Landeskontribution von unsern Amtern und Kammergütern. §. 69; Ph. 2, 279 etc. Daß sie nimmer wieder ins A. [Gerichtsbezirk etc.] soll. 3, 57. — Mit oberd. Mz.: A–e. 3, 12 (vgl. 2, 49); chingen 208; 144 etc. —
4) Analog auch
a) von andern Verwaltungsbehörden und ihrem Sitzungslokal (Kollegium) s. Zsstzg. —
b) nam. nieders., von größern Handwerks- innungen und ihrem Versammlungsort zum Untersch. von bloßen Gilden und Werken: Der A.-Meister beruft das A., lässt es verboten (laden); das A. zahlt aus der Lade; Ins A. freien [durch Heirath eine Stelle in einer geschlossnen Innung erhalten]; Das hiesige Lohgärber-A. Ph. 1, 38 etc. —
c) zuw. „die Werkstube eines Handwerkers, z. B. Barbier-A.“ [?. —
5) Zuw. = Predigt-A., geistlicher Wirkungskreis: A. des Worts. 6, 4; Mißbrauch verstört das A. nicht, das A. ist doch recht, gleichwie die weltliche Oberkeit ein recht gut A. bleibt, ob es gleich ein Bube hat. 5, 151a; Dies Opfer | dem heil’gen A. [der Jnquisition] zu unterschlagen. 307a. — b) einzelne kirchliche Amtsverrichtungen, z. B. bei den Katholiken die Messe (das hohe, Hoch-, Frohn-A.), bei den Protestanten das Abendmahl: 174; Der Erzbischof hielt die Messe nach vollendetem A. 5, 48; 6, 546a; 11, 172; 306 etc. — Das A. der Schlüssel (s. 16, 9), die geistl. Gewalt, Sünden zu vergeben oder nicht, und übertr.: Wer lehrte dich die Kunst, du böses Mädchen, | die Kunst, zu binden, ohne je zu lösen, | die Macht Kleopatra’s, das A. der Schlüssel. 106.
Anm. 1. Zusammenziehung aus Ambacht (holländ. etc.), goth. andbahti, vgl. das schon von (B. gall. 6, 15) erwähnte gall. ambactus (Diener, s. franz. ambact, ambassadeur etc.), viell. auch schwzr. Anbach. (?) — Ob ursprüngl. celtisch oder deutsch, oder beiden Sprachstämmen . gemeinsam, bleibt unentschieden. — Veralt. Mz. A–e (s. o., 5, 176a etc.); A–er 310b; Gottes seind die A–er, die Personen oftmals des Teufels. 1145a etc.); Verkl. A–lein. Br. 4, 475 etc. — Als Bstw. meist A–s-, doch z. B. A–s- und A.-Haus. R. 7, 268 und so öfter Schwanken. Meist ohne s: A.-Frau, -frei, -Geld, -hörig, -Leute, -los, -Mann, -mäßig etc. S. auch Ämter-Jägerei. Lut. 2, 132; -Schnapper. Gr. 1, 21; -Vergebung. 20, 211 etc.
Anm. 2. Sinnvwdt. (s. 1) Pflicht, Schuldigkeit, Obliegenheit (s. d.), die aber nicht auf den Kreis amtlicher Thätigkeit beschränkt sind;, ferner Beruf, das aber auf einen innern Trieb sich bezieht: Ein A. wird Einem ertheilt oder man übernimmt es, einen B. erwählt man; das A. verwaltet, den B. erfüllt man. Tausende sind Richter, Prediger u. s. w., nicht, weil es ihr Beruf, sondern ihr A. ist. Sch. V. 313. — Ferner (s. 2) sinnvwdt. Bedienung (s. d.), das, wie A., auf öffentliche Verrichtung geht, während Dienst und Stelle sich auch auf Privatverhältnisse beziehn: Der Knecht sucht einen andern Dienst, der Geschäftsreisende eine andre Stelle. — Ferner geht Stelle mehr auf die höhre oder niedre Ordnung und damit auf Einkommen u. Versorgung: Dievierte Lehrer-Stelle; ein mühseliges A., aber eine einträgliche Stelle. — Dienst (s. d.) bez. entweder ein Abhängigkeitsverhältnis, daher bei öffentlichen Ämtern nur von untergeordneten Stellungen (Thorschreiber-D. etc.), oder die thätige Beschäftigung und Wirksamkeit (Ein Kammerherr hat sein A., auch wenn er nicht den Dienst hat), oder eine allgemeinere nicht auf den Kreis eines bestimmten Amts beschränkte Wirksamkeit (Er ist im Staats- Dienst, ich weiß aber nicht, in welchem Staats-A.). — Bedienung (s. d.), das ebenfalls auf Abhängigkeit deutet, kommt deßhalb für Staatsämter etc. mit Recht außer Brauch: Ein Dramaturg lebt von seinem A., ein Hofdichter von seiner Bedienung etc.
Zsstzg. unerschöpflich und nach dem Obigen meist keiner Erklärung bedürftig, z. B.: Vater-A., Mutter-A., Kinder-A., Knecht-A. und Summa alle weltlichen Ämter. Luther 5, 176a; Predig-A., Priester-A. ebd.; manche mehrdeutig (s. auch 4b). Nach den folgenden lassen sich leicht andre bilden: Almosen- [4a]. Musäus M. 2, 132. — Apóstel- [1]. Röm. 1, 5. — Barbīēr- [c]. — Bāū- [4a]: Vom B. die Erlaubnis erhalten, sein Haus wieder aufzurichten. Auerbach D. 4, 229. — Bérg- [4a]. — Bíschof- [1; 2]: 1. Tim. 3, 1. — Blūt- [1]: Den Schergen wird durch ihn ihr B. kund. Chamiso 4, 43. — Brōt-[2]: Brot bringendes. 5, 192. — Dánk- [5b]: neh. 12, 8. — Dēīch- [4a]. — Domǟnen- [3]: vgl. Schatullen.A. — Ehren- [2]: ehrenvolles, meist ohne Besoldung. Chamisso 4, 121; Stiling 2, 143. —
Erb-: in gewissen Familien erbliches Amt; Erbämter des heil. röm. Reichs, die erblichen Amter der bei der Kaiserkrönung, die Reichs-Erzämter der Kurfürsten, als deren Stellvertreter, verwaltenden Geschlechter. So hatte man ein Erz- und ein Erb- (Reichs-) Kämmerer-, Marschall-, Schatzmeister-, Schenken-, Truchseß-A. etc. —
Erz-: ein vornehmes, vorzügliches A.: Sein Narr und Rath (es ist nicht rar | Erzämter so ver- eint zu sehn). Ramler F. 3, 6; 19; nam. s. Erbamt: Daß Böhmen sein E. bei Rudolfs Kaiserkrönung nicht ausübte. Sch. 71a etc. — Flȫß- [4a]. — Fórst- [a]. — Frēī- [3]: z. B. ein Distrikt der Stadt Zürich. — Frōhn- [5b]: früher [3] ein Erbamt im Bisthum Bremen, dessen Besitzer für den Erzbischof Recht sprach. — Fútter- [4a]. ― Gárten- [a]. Gutzkow R. 8, 245. — Gemēīnde- [2]: Ggstz. Staats-A. etc. —
Hāūpt-: s. Neben-A. — Hērolds- [1; 2]. WHumboldt 3, 43. — Hérrsch-. V. Od. 11, 175. — Hōch- [5b]: Als ich drauf sah den Papst in seiner Pracht | das H. halten. Sch. 409b; Durch geistliche Feste sämmtlicher Religionen, durch Hochämter und Predigten. G. 20, 227. — Hōf- [1]: Wer hat das H. bei der Königin? | wen traf der Rang, sie heute zu bedienen? Sch. 252a etc.; ferner vgl. Erbamt, ein (erbliches) Amt bei Hof, nam. das eines Kämmerers etc. — Hólz- [4a]. — Hütten- [4a]: über die Schmelzhütten im Bergb. — Jágd- [ia]. — Kamerāl-, Kámmer- [3; 4a]. — Kämmerer- [2]: s. Erb-, Hof-A. — Kásten- [4a]: zur Verwaltung der sogen. Kastengelder. — Kírch(en)- [2; 5; 4a]: = Konsistorium etc. — Krēīs- [3]. —
Krōn-: nam. früher in Polen, zum Untersch. der hohen Reichsämter in dem eigentlichen Kronlande von den entsprechenden in dem damit verbundnen Großherzogthum Litthauen. — Küch(en)- [a]. Musäus M. 5, 10. — Lêhr- [1; 2]: nam. das Amt v. Geistlichen, von Lehrern an Hochschulen etc. Elster-L. V. 3, 4, wo Vorgesagtes nachgeschwatzt wird. —
Márschall-: s. Erb-, Hofamt; aber auch [a]: Sehr vielen .. Geschäften mußte sich das Reichs-M. unterziehen. G. 20, 221. — Mēīster- [1]. Luther 8, 260b. — Méß- [5b]. Heinse A. 48. — Míttler- [1]: Thümmel 5, 5. — Mútter- [1]: s. o.; W. 12, 39. — Nêben- [2]: neben einem andern als dem Haupt-A. Stiling 4, 154. — Ober- [2; 3]: im Ggstz. von Unter-A. — Pfárr- [1; 2, 5]. Luther 6, 352a. —
Pflêg(e)-:
1) das Amt, einen Kranken etc. zu pflegen. Diak. 71; 153 etc.;
2) [3, 4a] ein der Pflege, d. i. der Verwaltung und Aufsicht eines Andern anvertrautes Kammeramt. — Póst- [4a]: Auf dem hiesigen P. bestellt. Br. 2, 43. — Prêdigt- [1, -; 5]. — Prīēster- [1, ~; 5]: Das Hohe-P. Char. 1, 235. — Ráche-, Rä́cher- [1]. Erz. 23. — Rēīchs-: s. Erb-, Marschall- A. — Rēīhen- [2]: der Reihe nach umgehend. 1, 436a. — Rent(ēī)- [3; 4a]. M. 1, 260; 3, 114. — Ríchter-
1) [1; 2]. Führte sein R. in der Philosophie. 8, 29;
2) [3] Zum Tod verdammt vom R. 8, 286 etc. — Scharf-R. 2, 383; Sitten-R. 5, 275 etc. — Schatúllen- [3; 4a]: zur Verwaltung der Haus-Güter eines Fürsten, wie Domänen-A., der Kron-Güter etc. — Schátzmeister- [1; 2]: s. Erb-, Hof-A. — Schāū- [4a]: zum Beschaun und zur Prüfung von Waaren. — Schénk(en)- [1; 2]: s. Erb-, Hof-A. 1. 40, 23; Ein Weiblein sorgt fürs Schenken-A. 3, 225. — Schérgen- [1; 2]: Ich hätte dies Sch. nicht übernommen [die gefangne Königin zu bewachen]. 415a. — Schíldes- [1; 2]: Ritter zu Sch. geboren. (DMus. 1, 1, 70); = von adliger Abstammung. — Schlóß- [3]. R. 2, 378. — Schútz- [4a]: Es sind zwar Viele von dem Sch. [Schutzmänner, Polizeibeamte] hier, aber auch die Zahl der Vigilanden ist groß. 4, 251. — Sēēlen- [5b]: Seelenmesse. 3, 70. — Stāāts- [2]. — Stēūer- [4a]. — Strāf- [1]. 72. — Tōdten- [5b]: Seelen-A. 39, 310. — Trúchseß- [2]: s. Erb-A. etc. — Unter-: s. Ober-A. Sh. 1, 75. — Verwáltungs- [2; 3; 4]. Y. 1, 179. — Wä́chter- [1, –]. F. 2, 551; 563a. — Zāhl- [a]: Beim Z. zu erheben. 3, 149. — Zóll- [4a]. u. v. ä.
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