Amphibie
* Amphībi~e (gr.), f.; –n:
zunächst, die beidlebigen, d. h. im Wasser und auf dem Lande lebenden Thiere, wie Frösche und andre Lurche, dann in weitrer Ausdehnung die große Klasse der ungefiederten und unbehaarten kaltblutigen Rückgratthiere ohne Flossen, zu denen außer den Lurchen noch die Schildkröten, Eidechsen und Schlangen gehören. Manche untersch. von Amphibi-e, -um, ein Land- und Wasserthier Amphibion, doch gelten übertragen alle Formen wie auch amphibisch, a., zur Bezeichnung einer Doppelnatur, eines Zwitterwesens: Wir suchen uns zwar wie A–a mit eigen erfundener malerischer Tracht zu helfen. Ard. 3, 84; Als ob sie ein geschlechtsloses A–on wäre. Luc. 1, 116; Zu jenem a–schen Theile des Bundes, der inner- und außerhalb der Kirche steht. R. 6, 15.
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