Admiral
Admiralität
Admiralschaft
* Admirāl (arab.), m., –(e)s; –e (–äle): Flotten-
führer, Befehlshaber zur See; auch ein Schmetterling,
Papilio atalanta; eine Kegelſchnecke, Conus ammira-
lis. — ~ität, f.; –en: das Kollegium, dem das Seeweſen
eines Staats untergeben iſt. — ~ſchaft, f.; –en: Admi-
ralswürde ꝛc.; Schiffe machen A., ſegeln unter A., d. h.
zuſammen, zu gegenſeitigem Schutz.
Anm. In Admiral wird die letzte Silbe, eig. Artikel
(amir al ma, Führer zu Waſſer, vgl. Emir) wie al in lat.
Wörtern behandelt; die Mz. –äle z. B. Bechſtein Fahrt. Muſ.
(1837) 2, 123. — Zſſtzg. z. B. Groß-A., unter dem das
ganze Seeweſen eines Staats ſteht; Kontre-A., der die Nach-
hut der Flotte befehligt; Vice-A. S. auch Holm.
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