Admiral
Admiralität
Admiralschaft
* Admirāl (arab.), m., –(e)s; –e (–äle):
Flottenführer, Befehlshaber zur See; auch ein Schmetterling, Papilio atalanta; eine Kegelschnecke, Conus ammiralis. —
~ität, f.; –en: das Kollegium, dem das Seewesen eines Staats untergeben ist. —
~schaft, f.; –en: Admiralswürde etc.; Schiffe machen A., segeln unter A., d. h. zusammen, zu gegenseitigem Schutz.
Anm. In Admiral wird die letzte Silbe, eig. Artikel (amir al ma, Führer zu Wasser, vgl. Emir) wie al in lat. Wörtern behandelt; die Mz. –äle z. B. Fahrt. Mus. (1837) 2, 123. — Zsstzg. z. B. Groß-A., unter dem das ganze Seewesen eines Staats steht; Kontre-A., der die Nachhut der Flotte befehligt; Vice-A. S. auch Holm.
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