adlig
Adelig
Ad(e)ligkeit
Ād(e)ligĀd(e)lig, a. (~keit, f.):
1) von Adel; zum Adel gehörig, vornehm: „Du sprichst wie ein Adliger.“ A. ist Jeder, der eine Persönlichkeit besitzt, über die er frei zu schalten und zu verfügen den Muth hat. Lenz 86; Adlige Geburt, Abkunft, Geschlechter, Siegel, Wappen; Ein hiesiges adeliches Gut in Pacht. 476a etc. In der Schweiz z. B. auch von Bauern: So eine Adlige, daß man meine, sie sei eine Bauerntochter gewesen aus dem vornehmsten Hause. U. 2, 290; Geld 17; 184; 191; 286 ꝛc Ein anderer Bruder desselben in grüner Adelichkeit blühenden Stammes. Erinn. 183. — 2) veralt. = edel, z. B. vom Pferd: In adlicher Gestalt. 9, 257; Daß die Hunde am adelichsten und besten sind, die etc. 11 u. v. 14a; 56b etc., wie umgekehrt auch edel für adelig vorkommt: Von Edeln und Unedeln bei Theilung der Güter gebraucht. 1, 41. Andrerseits bilden beide Wörter oft Gegens.: Das Aussehen des Orleans war edel, das Aussehen des Nemours ist adelig. Lut. 2, 32; 4, 37; Edel und Adelich: Edlere nennst du die Söhne Gewappneter, die in der Vorzeit | Tugend des Doggen vielleicht adelte oder des Wolfs? | Was dich erhob vom Adel, die edlere Menschlichkeit schmähn sie | als unadlichen Tand. Nenne sie Adliche, Freund. (an Stolberg) 4, 184 etc. — 3) s. Adel I.
Anm. Die Schreibweise schwankt im Auslaut zwischen dem ältern ch und dem der Bed. angemessnern g (s. Orth. 79); veralt. adenlich. 313a; 311a; adelisch. 51; 229; Th. 96 etc. Fortbildung: Ver- adeligen, z. B.: Den sogen. verfeinerten und veradelichten Geschlechtern. Stein 45.
Zsstzg. z. B.: Ich bin Gott Lob! altadelig, | jedoch mein Sohn, Das ärgert mich, | zählt einen Ahnen mehr als ich. Haug; Un-erbadeliche Herrschaft. V. Hor. 2, 66; Frei-a. König Kl. 1, 81; Hoch-a. G. 14, 82; Reichs-a. Laube Dr. W. 5, 190; von altem, unererbtem, freiem, hohem, vom Reichsadel, dazu gehörig etc.; ferner: Un-: So u–e Gesinnungen gegen meine Bürgerlichkeit. B. 496b.
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