Adel
. Ādel, m., –s; uv.; -, –s-:
1) ein äußerlich durch das von (s. d.) vor dem Geschlechtsnamen bez. Vorzug des Stands und Geschlechts. Ob du von A. seist, ob nicht, ist nicht die Frage; | die Frag’ ist, ob du edel seist. A. der Geburt. A. des Geblüts und Stammes. Vollkommene Gleichheit der Alpenleute, wo kein A. ist. etc. —
2) kollektiv, eine Anzahl Adliger als Gesammtheit: Da das Wort A. alle Stände begreift, welche vermöge der Geburt Vorrechte genießen od. in diese Rechte eintreten. Es verkehren mit mir die schönsten Madel, | Herzoginnen und der höchste A. Die Blüthe von Apuliens A. (s. Un-A.). Man untersch. hohen A. (Fürsten, Grafen u. Freiherren) u. niedern (die gw. Edelleute): Der unmittelbare od. Reichs-A. war bloß dem Kaiser und Reich unterworfen, der mittelbare einem Reichsstand; Alter A., der wenigstens 16 Ahnen zählt etc. —
3) das Edelsein, Erhabenheit, Hoheit, Würde: Die Weisheit ist herrliches A–s. A. ist auch in der sittlichen Welt; gemeine Naturen | zahlen mit Dem, was sie thun, edle mit Dem, was sie sind. Dem kein A. gebricht des Geistes so wie der Bildung. etc.
Anm. Mz. selten, doch z. B.: Der A. des ersten Fürsten hatte einen Anfang ... Einige sind von älterer, andere von neuerer Erschaffung. Br. 1, 462. — Als Bstw. = edel, uv.: A.-Aar, Esche, Wild etc., sonst meist –s-, doch Adel(s)-Brief u. ä. m. — Den Stamm suchen Einige in Ad, Od (Besitz; s. Allod, Kleinod), Andre in Atta (Vater), doch gehört A. wohl zu Ehe (vgl. nähen, Nadel; wehen, Wadel; stehen, Stadel) und echt, s. bei 1, 11b die Ggs. von Kebssohn und Adelbrüdern; v. edeln Weibern (Gattinnen) und Dirnen; Adelerbe (rechter Erbe) etc.
Zsstzg. z. B.: Áfter-: Logau’s adliger Geist spricht sich am deutlichsten in seinem Spott über den leeren A. aus, denPapieradel, Schollenadel, Pfennigadel, Soldatenadel, Hofschranzenadel und wie er diese Auswüchse der alten nicht allein zu ererbenden, sondern auch zu erwerbenden Ritterwürde sonst noch nennen mag. WMüller. —
Amts-:
1) die mit einem Amt verbundne und dadurch ertheilte adlige Würde; 2) kollektiv die diese besitzenden Personen. — Bāūern-:
1) vom edeln Bauernstand. U. 1, 2; s. adlig; 2) = Landadel, verächtlich 525b. — Brīēf-: durch einen Adelsbrief mit angehängtem Siegel — od. Bulle — ertheilt und [2] kollektiv. M. 3, 110. – Būch-: Brief-A.; auch durch gelehrte Würden erworbener. — Búllen-: Brief-A. 5, 348. — Dīēnst-: Amts-A. Kl. 2, 32. — Erb-: von Ahnen ererbter Adel und [2]. — Fēēn-: Die Abkömmlinge aus dem F. M. 3, 91, dem edeln Feenstand. — Feudāl-: Lehens-A. — Gebūrts-: Erb-A. an 2, 67. — Gēīstes- [3]. — Gūt-: s. Gutedel. — Hérzens- [3]. — Hōch-: der hohe A. Th. Th. 2, 396. — Hōf- [2]: der am fürstlichen Hof lebende A. — Krīēgs-: durch Auszeichnung im Krieg, durch Ehrenstellen im Heer erworben, und [2]. — Kúnkel-: von weiblicher Seite fortgepflanzt und [2]. — Lánd-:
1) Ggs. Reichs-A.: der mittelbare, dem Landesherrn unterworfne A. Kl. 1, 277. —
2) Ggs. Stadt-A.; der auf dem Lande wohnende A. Nov. 5, 409. — Lêhens-: der Lehen besitzende A. — Ménschen- [3]. Denkw. 1, 378. — Mūth- [3]. — Papīēr-: Brief-A. — Rāūb- [2]: der räubrisch lebende A. H. 1, 1, VI. — Rēīchs-: s. [2] u. Land-A. 1. — Rítter-: adlige Würde eines Ritters. 1, 125. — Schȫn-: s. Schönedel. — Schȫnheits- [3]. Am. 242. — Sēēlen- [3]. 8, 49. — Stádt-:
1) Ggs. Land-A. 2. —
2) die edelsten Geschlechter — Patricier — in einer Stadt und ihre Würde. — Stándes-: Erb-A. — Tūgend- [3]. Leb. 2, 206. — Un-:
1) [2] Adel und U. war zugegen. Acc. 1, 233; Nov. Kr. 2, 110; 3, 33 etc. —
2) [3] Die Schwachheit, Erdeniedrigkeit, U. und Verwirrung meiner Kräfte. etc. — Ūr-: der seit unvordenklicher Zeit von einem Geschlecht beseßne und sich lediglich auf diesen anerkannten Besitz gründende Adel. Privatr. 169; Zeugnis geben von dem U. der Menschen, der nie ganz zerstört werden kann. Sal. 1, 30. — Verdīēnst-: durch Verdienst erworben. M. 316. — Wēīber-: Kunkel-A. — Wíld-: Mehlbeerbaum, s. Sporapfel. — Wórt- [3]: Sinn für des W–s Abstufung. Ant. 2, 69, welche Worte mehr oder minder edel im Gebrauch u. ä. m.
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