achtbar
Achtbarkeit
Áchtbar, a. (–keit, f.; –en):
schätzbar: A–e Leute, Familie etc.; Gemälde von a–em Werth. R. 7, 23; Die A–keit seines Namens. Ehr und A–keit. Früher häufig als Titel selbst für Fürsten, jetzt veralt. wie die Zsstzg.: Groß-, Hoch-, Vor-, Wohl-a. etc., z. B. Der wohla–e Reichsbürger. M. 5, 127; Brüstet sich groß-a. mit der Frau Ahnherrin der Ahnherr. 2, 14 etc. Noch in Br. 1, 411 lautet der Schluss: Welcher die Ehre hat, mit der größten A–keit zu sein etc., wie 5, 120a den Kanzler in einem Brief anredet: Euer A–keit etc. — Ferner (veralt., mundartl.): Un-a. = geringen Werths, niedrig, gering etc.: Das u–e Europa bewegt nur hierdurch die Welt. 1, 10; Der u–en Falken. Th. 133; 99; Schlechten, u–en Herkommens. 161b etc. — 2) was geachtet werden kann (s. bar), gewöhnl. die von den Zsstzg. v. achten hergeleiteten Ew.: Beachtbar, was zu beachten ist. — Be- obachtbar: Die Sonnenfinsternis war bei dem bewölkten Himmel nicht gut b. etc., s. Verächtlich etc.
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