Accord
accordieren
* Accórd (frz.), m., –(e)s; –e:
1) Ein-, Zusammen-, Vollklang, d. h. mehrere harmonisch zusammenklingende Töne, zuw. auch =Ton (z. B. R. 3, 33; 5, 71), so z. B. auch: Haupt- 31, 11; Lebens- Kl. 2, 140; Polter- A. 3, 207; Silber- 108; Trost- N. 1, 145; Wehmuths-A. 184etc. —
2) Vergleich, Übereinkunft, Vertrag, z. B.: Fracht-A. M. 5, 26 etc.
~īēren, intr. (haben): zusammenklingen, übereinstimmen; sich vergleichen, einig werden; ein Abkommen treffen, nam. im Fall der Zahlungsunfähigkeit mit den Gläubigern. — Zsstzg. z. B. Ver-, refl. u. tr.: Ich habe mich zum Essen hier beim Wirth veraccordiert. etc.
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