Accise
accisbar
Accisekeit
Accisen
veraccisen
* Accīse (mlat.), f.; –n:
1) urspr. jede indirekte Steuer, Abgabe von Waaren und Lebensmitteln. — 2) Ort, wo die Steuer erhoben wird, Steueramt. Dazu A.-Einnehmer; -frei etc.
Accīsbar, a. (–keit, f.; –en): steuerbar.
Accīs~en, –īēren, gew. Veraccīsen, tr.: versteuern.
Anm. Entweder vom lat. accidere, beschneiden, vgl. schwzr. Schnitz = Steuer. (it. taglia), s. auch Kerbholz, oder (s. 11, 637), wie Zins, vom lat. census, accensus, gleichsam Bei-, Nebenzins, wofür das ältre Accinse, spricht. — S. auch Ziese.
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