Accise
accisbar
Accisekeit
Accisen
veraccisen
* Accīſe (mlat.), f.; –n: 1) urſpr. jede indirekte
Steuer, Abgabe von Waaren und Lebensmitteln. —
2) Ort, wo die Steuer erhoben wird, Steueramt.
Dazu A.-Einnehmer; -frei ꝛc. Accīsbar, a. (–keit, f.;
–en): ſteuerbar. Accīſ~en, –īēren, gew. Veraccīſen,
tr.: verſteuern.
Anm. Entweder vom lat. accidere, beſchneiden, vgl. ſchwzr.
Schnitz = Steuer. Stalder (it. taglia), ſ. auch Kerbholz,
oder (ſ. L. 11, 637), wie Zins, vom lat. census, accensus,
gleichſam Bei-, Nebenzins, wofür das ältre Accinſe, Friſch,
ſpricht. — S. auch Zieſe.
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