Abt
Ābt, m., –(e)s; Äbte; Äbtchen, lein; -, s-:
1) Vorsteher, früher eines Klosters überhaupt 350b ff.), jetzt einer Abtei, im Rang auf den Bischof folgend: Wie der A. singt, so antworten die Mönche; Wenn der A. Würfel auflegt, hat das Konvent Macht, zu spielen, u. a. Sprchw.; Infulierter A., der statt der Abtsdie Bischofsmütze und überhaupt bischöfliche Ehrenzeichen und Rechte hat; Gefürsteter A., Fürst-A., mit fürstlichem Rang; Mit Käppchen und Kreuzchen, mit Mantel und Kragen | ward stattlich Hans Bendix zum A–e geschmückt. etc. Als Titel vor Namen, wenn ohne Artikel, auch ohne Flerionszeichen (vgl. Fürst, Graf etc.): A. Friedrichs Verwaltung. —
a) Den A. reiten lassen, sprchw., sich ungezwungen lustig machen, wohl nach einem strengen Aufseher, den man gern gehn sah: Und drauf lassen wir den A. | auf dein Wohlergehen reiten. 353. —
b) Theilweise als Schlemmer bei reichen Einkünften verrufen: Zeitlebens hat er Nichts gethan, | doch wird er wie ein A. bedienet. etc. —
2) Vorsteher einer dem Kloster verglichnen Gemeinschaft: Der Teufel ist schon dein A. 5, 151a; Narren-A., Vorsteher einer lustigen Brüderschaft etc. —
3) eine Tutenschnecke, Conus albus.
Anm. S. Abba; Abbas A. 158; Abbat H. 1, 1, 274; Abbat-e (it.), (Mz. –en 24, 212; –i A. 2, 44); Abbé (frz., Standestitel für amtlose Weltgeistliche; „Pfaffenblendling“ — Veralt. Äbt 353a und Mz. Abte. 230; Gen.: des Abten. Osn.1, 16. — Das fem. Äbtissin: Wir sind Alle gebrechlich, sagte jene Ä., u. ging mit einem Kinde. Sprchw. Ohne Uml. H. 281 etc., Fürstabtissin 294; Abbatissin 4, 374 u. ä. m. Be- achtung verdient in der Volksspr. Äbtin. V. 2, 105.
Zsstzg. nach den versch. Orden: Benediktiner-, Kolobiten-A. etc.; Féld- (veralt.): Vorsteher der Geistlichkeit in den Lagern. — Fürst- [1]. — Kommendatūr- (veralt.): Laie, dem als Vorsteher ein Kloster übergeben war, s. Komthur. —
Lāīen-: weltlicher Vorsteher eines Klosters. — Nárren- [2]. —
Regulār-: ein zu dem Mönchsorden gehöriger Abt im Ggstz. der Weltgeistlichen als Vorsteher der Säkularäbte. —
Rēīchs-: Pfeffel Po. 3, 82, reichsunmittelbarer Abt. —
Säkulār-: s. Regular-A. — Únter- etc.
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