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Vota votieren Votum
* Vōt~a (lat. w–):
s. Votum.
~īēren, intr. (haben):
seine Stimme bei Berathungen abgeben; stimmend beschließen: Die Götter .. schickten mit hohem Ernst sich an, | in Sachen zu votieren. W. 3, 171; auch Zsstzg.: Bei dieser Gelegenheit votierten wir ab, daß etc. Hippel Leb. 1, 501 etc.; Daß die Minister auf Hrn. Ronse’s Motion hinausvotiert sind. Forster Br. 1, 290; Wenn Deutschland die Bibel vollends hinausvotiert. Sch. 118a etc.; Das Publikum bildet sich wirklich ein, eine Art von Instanz, von Senat auszumachen und im Leben Dieses oder Jenes weg-v. zu können, was ihm nicht gefällt. G. Reinh. 66 etc.
~um, n., –s (-i); -a:
1) Gelübde, in der lat. Wendung: Ex voto, einem Gelübde gemäß; auch als sächl. Hw.: Weihgeschenk (vgl. Votivtafel). 2) s. Stimme 4.