Vota
votieren
Votum
* Vōt~a (lat. w–):
s. Votum. —
~īēren, intr. (haben): seine Stimme bei Berathungen abgeben; stimmend beschließen: Die Götter .. schickten mit hohem Ernst sich an, | in Sachen zu votieren. 3, 171; auch Zsstzg.: Bei dieser Gelegenheit votierten wir ab, daß etc. Leb. 1, 501 etc.; Daß die Minister auf Hrn. Ronse’s Motion hinausvotiert sind. Br. 1, 290; Wenn Deutschland die Bibel vollends hinausvotiert. 118a etc.; Das Publikum bildet sich wirklich ein, eine Art von Instanz, von Senat auszumachen und im Leben Dieses oder Jenes weg-v. zu können, was ihm nicht gefällt. Reinh. 66 etc. —
~um, n., –s (-i); -a: 1) Gelübde, in der lat. Wendung: Ex voto, einem Gelübde gemäß; auch als sächl. Hw.: Weihgeschenk (vgl. Votivtafel). — 2) s. Stimme 4.
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