Vesier
* Vesīēr (arab.), m., –(e)s; –e:
„Geschäftsträger“ (s. s. v. ), Titel der oriental. Minister, Staatsräthe, — in mannigfach wechselnder Schreibw., z. B.: Keines Wessirs (–⏑) Blick. 69a; Giebst du dem Schah ein gutes Wort | und giebst es dem Veziere. 4, 27; Der Sultan. .. Sein Vizir. 2, 226; Der Sultan und sein Vezier. 19; Großwessir. 143b; Sein Großwessir. 4, 284; Sechs Staatsministers in Persien. . . Der erste ist der Groß-Visir. Pers. 5b; Diese sechs Visirs. 6b; Der Vezier. 1, 71; Wessire. 9, 229; 17, 88 etc. Dazu: Der Visirschaft eines Landes würdig. B. 5a etc.
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