Faksimile 0597 | Seite 1419
Vesier
* Vesīēr (arab.), m., –(e)s; –e:
„Geschäftsträger“ (s. Gesenius s. v. ), Titel der oriental. Minister, Staatsräthe, in mannigfach wechselnder Schreibw., z. B.: Keines Wessirs (–⏑) Blick. B. 69a; Giebst du dem Schah ein gutes Wort | und giebst es dem Veziere. G. 4, 27; Der Sultan. .. Sein Vizir. Hagedorn 2, 226; Der Sultan und sein Vezier. 19; Großwessir. Körner 143b; Sein Großwessir. Platen 4, 284; Sechs Staatsministers in Persien. . . Der erste ist der Groß-Visir. Sanson Pers. 5b; Diese sechs Visirs. 6b; Der Vezier. V. 1, 71; Wessire. W. 9, 229; 17, 88 etc. Dazu: Der Visirschaft eines Landes würdig. Olearius B. 5a etc.