Gesurr
surren
Gesúrr, n., –(e)s; 0:
das Surren: Aus dem G–e des tägl. Getriebes herauszukommen. U. 2, 189; Nobl. 2, 253; Rev. 2, 214; 1, 108; 3, 181; Bienen-G. 1, 1; Flügel-G. Georg. 265; Mühlen-G. Ch. 1, 195 etc. —
Súrren, intr. etc.: schwirrend summen (s. d. II 1a und sirren, schnurren etc.): H. 1, 1, 142; 2, 3, 154; SW. 6, 314; 323; U. 2, 360; Sh. 166, 258; Ad. 94; Laienb. 74; Hofgsch. 298; 126; 10, 79; 1, 50; 2, 131; 4, 153; Sag. 1, 183 etc., auch tr.: Oben rieselt die Quelle und surret Liebe. Th. 4, 119 etc. Zsstzg. z. B.: Gestern Abend ist er auf einmal nach Leipzig ab gesurrt. Merck. 2, 58; Bl. 2, 290, fort (vgl. abschnurren); Herum-s. H. 1, 2, 386; Mon. 1, 96; Mit jenem nach-s–den Tone. Jos. 71; Vom Lärm des engen Platzes umsurrt. Leb. 2, 37; H. 1, 2, 149; G. 308; Als die Geschichte versurrt hatte [oder war] U. 1, 299 etc.
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