Schleim
schleimen
schleimhaft
Schleimicht
Schleimig
Schlēīm, m., –(e)s; –e; -: ~haft, ~icht, ~ig, a.:
1) eine schlüpfrige, zäh-klebrige Feuchtigkeit (ahd., mhd. slîm, vgl. Leim, Anm.), z. B.:
a) im thierischen Körper (s. An. 648; Sch.-Haut etc.): Thier-Sch.; Sch. in der Nase, Nasen-Sch., s. Rotz; Sch. auf der Brust, s. Qualster etc. —
b) als Grundstoff der Pflanzen. 4, 105 etc.; Pflanzen-Sch., s. c. —
c) (s. b) Heil- und Nahrungsmittel, ganz oder großentheils aus Pflanzen-Sch. bestehnd, z. B. (Pharmac.): Quitten-, Traganth-Sch. etc.; (Kochk.) Weinsuppe oder Gersten-Sch. Hdl. 1, 172; Hafer-Sch. etc., s. Seim. —
d) ähnliche Substanzen überh.: Den Sch. oder Mud [s. Moder, Anm.]; Schwarzer Pulver-Sch. liegt auf dem Zündloch. SKr. 140 etc.; übertr. wie Schmutz, Schlamm etc.: Indem er den Schein [Glanz] seiner Ewigkeit mit dem Sch–e deiner Sterblichkeit vereiniget. 1, 28 etc. —
2) Fleischer.: das Fleischige am Vorderfuß des Rinds. —
3) Zinng.: die abgedrehten Zinnspäne. —
~en: 1) intr. (haben): a) schleimhaftwerden, beim Kochen etc. —
b) Schleim verursachen, im Körper etc.: Ver-sch., tr.: In diesen verschleimten Magen. 13, 600 120 etc. — 2) tr.:
a) etwas Zuzubereitendes von dem Schleimüberzug reinigen, auch: ab-sch. Nat. 3, 60, vgl.: ent-sch., überh.: vom Schleim befrein. —
b) Zsstzg., s. a; 1b; Um damit die gewaltigen trocknen Bissen . zu be-sch. Schl. 113, mit Schleim bedecken, überziehn. 4, 70 etc. —
schleimartig; Schleim enthaltend etc.: Daß der Brei | tüchtig dick und schleimig sei. 507b, s. 11, 432.
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