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Scheiden
Schēīden (s. Scheide, Anm.):
1) intr. (sein): sich trennen, aufhören, beisammen (in Verbindung etc.) zu sein: Jemand scheidet [entfernt sich, geht weg etc.] von einem Andern; aus einer Gesellschaft, Verbindung; aus einem Kollegium [aus] etc.; Sch. und meiden (s. d.); Nahmen Abschied, ohne sogleich zu sch. G. 25, 199; Wir wollen sch., ohne von einander getrennt zu sein. 9, 357; Daß von sich selbst der Mensch nicht sch. [sich losmachen] kann. 13, 105 etc.; Aus einer [Rechts-] S. scheiden. 10, 190, los, herauskommen etc. (s. 2: 5, 245). Euphem.: Sch. (Sch. 468a); von hinnen; aus dem Leben sch., sterben, vergl. (personif.): Süßes Leben! .. von dir soll ich sch. [Abschied nehmen]. G. 9, 239 etc. Mit sachl. Subj.: Das sch–de Jahr etc.; Hier sch. unsre Wege. Cham. 3, 317; Auerbach Ed. 124 etc., s. 3 u. 2b. 2) tr.: sch. (s. 1) machen; trennen; sondern; aus einander bringen, setzen etc.: Ein Ehepaar (oder die Ehe) sch.; von Tisch und Bett sch. etc.; Geschiedne Leute, allgm.: Pers., die Nichts mehr mit einander zu theilen haben; Chemische Verbindungen, Gemenge; das Erz vom tauben Gestein; das Gold vom Silber; die Spreu vom Weizen; die Schafe von den Böcken sch. etc.; Lichter, die da sch. Tag und Nacht. 1. Mos. 1, 14; Du sollst die Grenze deines Landes in drei Kreise sch. 5, 19, 13 etc.; Die Sache zu Rechte sch. G. 5, 245 (s. 1: 9, 239), rechtlich ent-sch. etc.
a) Schwachform. Jmpf. 1. Mos. 1, 4; 30, 40 = Diese Lämmer scheidete Jakob. Mendelssohn; H. 9, 68; Thümmel 7, 163; TUlrich (Nat.–Z. 14, 143) etc.
b) Partic.: geschei- den (auch zu 1), bei Ältern überwiegend, jetzt kaum vorkommend (Rückert 1, 215). 3) (s. 2) ohne Obj. oder intr. (haben):
a) Das Los .. scheidet [den Hader] zw. den Mächtigen. Spr. 18, 18 (s. ent-sch.); Cham. 3, 281; W. Merck 2, 112; Gott schied zw. dem Licht und der Finsternis. Zunz (1. Mos. 1, 4).
b) im subst. Infin. (versch. 1): Freiligrath Garb. 124 etc., s.: Das Sch., Stein-Sch. (2). Karmarsch 2, 641, d. h. Sch. von Stein und Erz (s. Scheuchenstuel 207).
c) im Partic. Präs. (versch. 1): Der sch–de [trennende] Tod; Mit stetem, sch–dem [sonderndem] Blick. FH Jacobi Wold..135. 4) refl., theils = dem Pass. von 2, theils = 1: Jemand scheidet [trennt sich, macht sich los etc.] von einem Freund etc. (Sch. 399b etc.); von dem Gatten (Sir. 7, 21 etc.); Es sch. [theilen] sich die dicken Wolken (Hiob 37, 11); hier unsre Wege; die Gemarkungen (Auerbach Gv. 348etc.); Chemisch verbundne Stoffe sch. sich, z. B. Sauerstoff vom Quecksilber etc.; die Milch [von den Molken, gerinnend] etc.
a) Schwachform. Impf.: 1. Mos. 13, 11 etc.; Als sich Tag und Nacht scheidete. Musäus Ph. 4, 45; Olearius Baumg. 79a etc.
b) Gescheiden. 1. Mos. 13, 14 etc. 5) tr.: schwachformig, s. Scheide, Anm. 6) Scheidung, f.; –en:
a) verbundner Personen und Vhe, z. B. Befreundeter. G. 27, 44; Glaubte ich an die [einstweilige] Trennung, glaubte nicht an die Scheidung [von uns Verlobten]. 22, 403; Die Scheidungen des Lebens. JP. 22, 82 etc.: selten (s. 1) von bloßem Aus- einandergehn (ohne Bruch der Vhe). W. 15, 154 etc. Bes. oft: Scheidung (der Ehe, der Gatten), Ehescheidung.
b) die mit Etwas vorgenommene Sondrung, Sichtung. G. 29, 331 etc., nam. (Hüttenw.): das Sch. (3b) des Erzes vom tauben Gestein, Erz-, Stein-, Gestein- [versch. d] und, insofern es durch bloßes Zerschlagen mit der Hand geschieht (vgl. c): Faust-, Hand-Scheidung.
c) (künstlich erzeugte oder von selbst eintretende) Trennung und Sonderung chemischer Mengungen oder Mischungen, eig. u. übertr. G. 15, 42; Liebig Th. 43; Sch. 693a etc.; Gold- und Silber- scheidung .. Scheidung durch die Quart [s. d.]. Karmarsch 2, 91.
d) zuw.: das Sch–de, Trennende: Kleinere Spalten des Gesteins, Gesteinscheidungen [vrsch. b], Klüfte. Scheuchenstuel 90; G. 40, 162 etc.; nam. = sch–de Grenze. Ense Biogr. 3, 67; Weichmann 1, 33; Hier ist die erste Grenzscheidung [vgl. e] zw. Mensch und Thier. Sch. 690b; Wasserscheidung, s. Wasserscheide etc., vergl. e.
e) (s. d) Feststellung und Bestimmung des Sch–den, z. B.: Feld-, Grenz- [vgl. d], Markscheidung, nam. im Bergb., s. Scheide 2a, vgl. 7c. 7) Scheider, zunächst persönl., z. B.:
a) (veralt.) Schiedsmann. Luther SW. 35, 48 etc.
b) (s. 6b) Arbeiter beim Erzscheiden:Erz-, Gesteinscheider.
c) (s. 6e) Feld-, Grenzscheider [Feldmesser]; Landscheider, s. Landscheide; Markscheider, die Gruben bergmännisch vermessend, Bergingenieur; (Ab-, Ver-) Schiener; dazu: Markscheiderische Aufnahme etc.
d) (Be-) Scheider, beaufsichtigender Mühlknappe, und zwar: Bäcker(be)scheider = Sichter (vgl. 6b), das Mahlen und Sichten des Mehls besorgend; Mühlen(be)scheider, das Mühlenwerk in Ordnung haltend.
e) sachl., z. B.: Scheidewand zweier Blasbälge. Karmarsch 2, 53; der Abtheilungen in bergm. Schachten, „Schachtscheider“. 3, 390 ff.; Windscheider, Art Wetterlosung. Adelung etc.; Ein Fluß als Staaten-, Provinzen- oder Völkerscheider. Grube 3, 246 etc. 8) Geschiedenheit. Herrig 24, 434.
Zsstzg. z. B.: Áb-:
1) [1] scheidend sich fortbegeben etc.:
a) von Pers. G. 14, 189; Aus diesen Bergen (8, 25); aus dem Land der Hoffnung (13, 42, s. u.); vom Theater (17, 257) etc.; gen Pisa (V. Th. 4, 29); Die Heimath, der sie abgeschieden. Pfizer 73 etc.; euphem. = sterben (s. o. G. 13, 42); Philipp. 1, 23; Tieck 10, 12 etc., bes. im Partic. = todt. Cymb. 4, 2; Sch. 339b; W. 22, 157 etc., dazu selten: Als spräche man von Abgeschiedenheiten [Todten]. Hartmann (Volksz. 9, 2), vergl.: Aus den lebenabgeschiednen Räumen. WHumboldt Son. 219 = Schattenwelt.
b) Der a–de Monat. G. Sch. 5, 96; Licht, das längst aus den Augen mir abschied. V. Th. 24, 73 etc.
2) [2]:
a) In Etwas enthaltne Theile a., z. B. L. 5, 109 etc., nam. chem. (eig. und übertr.) Burmeister Gsch. 159; Immermann Card. 31; Pfeffel Po. 3, 87 etc., auch refl.
b) Scheide mich ab [halt mich fern] von deinem Paradiese. Gutzkow Lenz 157 etc.; Von meines Hauses Schicksal abgeschieden. G. 13, 70; Getrennt und abgeschieden [von einander]. 88 etc.
c) Säulen . ., die sondernd die Erd’ a. vom Himmel. Wiedasch Od. 1, 54 etc.
d) (veralt.) Abgeschiedene Ehefrau. Garve Pfl. 1, 204; Die Abgeschiedene (Luk. 16, 18), Abgescheidete (Matth. 5, 32 etc.), gw.: geschiedne. 3) [4]:
a) s. 2a.
b) (s. 2b) Sich vom Leben a. [losreißen, sterben]. G. 17, 300.
c) (s. 2c) Weil nirgends Park und Umgebung sich a. Stahr Weim. 16. 4) (veralt.) intr. (haben): Mit Jemand a., ein scheidendes Abkommen treffen. Luther 1, 141a. 5) Abgeschieden, s. 1a; 2b; d, auch: zurückgezogen von der Welt etc. und: auf solche Zurückgezogenheit bezüglich: Sch. 496b; 501b; V. 4, 165; W. 12, 123 etc.; Weltabgeschiedne Mönche. Hettner gR. 255 etc.; Abgeschiedenheit. G. Stein 1, 154 etc.; von den Einwirkungen der äußern Sinne. Musäus M. 3, 24 etc. 6) Abscheidung, z. B. das A. Burmeister Gsch. 150 etc.; Grenze. H. Ph. 3, 41; Abschied. Schwei— nichen 3, 47 etc. 7) Abscheider der Erze etc.
Aūs-:
1) Das Salz durch Krystallisation a.; es scheidet sich aus; Zwei Vorsteher scheiden durchs Los aus, werden ausgeschieden etc.; Aus der Heimath a. [auswandern]. Platen Pol. 35.
2) Einem Etwas a. (aus-be-sch.). Görres Held. 1, XXIII, scheidend, d. i. theilend, auswählen und zu- ertheilen. 3) [5]. 4) Ausscheidung, z. B. auch = Sonderung, Sichtung. Tschudi Th. 164. Be-:
1) (veralt.) Etwas b., ordnen, so daß Jedem das Seinige zu Theil wird, nam. durch Richterspruch etc. Logau 2, 3, 63; Schweinichen 1, 147 etc.
2) (s. 1) Einem Etwas b., als seinen Antheil ihm bestimmen und zuweisen:
a) allgm. Luk. 22, 29; Mein Geschick beschied mein Los karg (Gotter 1, 268), Zeus mir Unheil (V. Od. 14, 243); Mir ist nicht beschieden, | der Erde mich zu freun. G. 8, 188; V. 3, 227 etc.; B–e [gemeßne, s. d. 9b] Zinse und Dienste. Kantzow 2, 433; Sein beschieden (G. 12, 87; 23, 198 etc.) b. (Luther SW. 61, 207) Theil (s. 9c). Ugw.: Einen mit Etwas b. Houwald 3, 58.
b) (veraltend) letztwillig vermachen. Luther 63, 110; Der Esel bescheidete im Testament den Papisten sein Haupt. 60, 382; Bescheider [Testator]. Luther 2, 29a.
3) Einen b., ihm Bescheid (s. d. 1) ertheilen, ausgegangen (s. 1) vom Richterspruch, dann verallgemeint: Einen zurecht b. [weisen]. G. 2, 120; abschlägig, abfällig (Danzel 26), übel (Rückert Mak. 1, 37), wahrhaftig (Schaidenreißer 10) = wahrheitsgemäß b.; Sich b. lassen. Ramler F. 3, 204; Rückert W. 6, 329 etc.; vereinzelt mit Genit. (s. berichten 3c). König Jer. 3, 341; Tieck GsN. 4, 334 etc. Veralt.: Einen mit Nein ver-b. Schm.; Sich b. [Bescheid holen, sich unterrichten]. Opitz Trostg. 278 etc.; Einem (s. 4) b. thun, s. Bescheid 3.
4) (s. 3) Einen (veralt. Eine m Matth. 11, 16; 1. Sam. 21, 2) an einen Ort b., kommen heißen, berufen. G. 9, 291; Platen 5, 167 etc.; her- (Schlegel 1, 178); hin- (Kl. M. 6, 314); herbei- (Herwegh 1, 18); herein- (Keler Fastn. 379); vor- [vor Gericht]; zurück- (Reithard 90) b.
5) refl.: in dem, was man (als Einem gebührend) beanspruchen darf, sich beschränkend Maß halten und in Erkenntnis des Maßes auf das drüber hinaus Gehnde bereitwillig und zufrieden verzichten, z. B.:
a) ohne abhäng. Vhe (s. resignieren). Geibel J. 38; G. 22, 402; 27, 48; 40, 425; Rückert W. 6, 329 etc. Im subst. Infin. ohne sich (s. d. †): Holdes B. Möricke N. 597, vgl. Bescheidung. Gervinus Lit. 5, 39.
b) (vgl. 6a) mit Genit. zur Bez. theils Dessen, worauf man verzichtet: Sich eines Urtheils (Fichte 8, 11; 27); Dessen, was man nicht kann (CRudolphi NGd. 151) etc.; theils Dessen, womit man sich zufrieden giebt: Sich der Kürze b. Logau 3, 8, 7 etc.; theils Dessen, was man als das Einem nur Zukommende selbst erkennt und einräumt: Sich gern der Armuth seiner Einsichten b. Gotter 3, 72; Ich bescheide mich Dessen gar wohl, daß ich nur die unterste Stelle verdiene. Rabner 1, 118 etc.
c) (s. b) mit Präpos.: Sich auf Etwas b. [beschränken]. Fichte 8, 209 (vgl. 6b); Sich mit Etwas b. [zufrieden geben]. G. 1, 313; Sch. 668a etc.
d) (s. b) mit Infin. und zu, theils = seine Ansprüche beschränkend, sich damit zufrieden geben: Bescheidet euch immer, Leute zu sein; denn Männer seid ihr einmal nicht. Kl. W. 12, 114; L. 10, 189; Lewald W. 4, 85 etc. theils = darauf verzichten; nicht Anspruch machen: Bescheidet man sich, dadurch Individuen zu definieren; räumt man vielmehr ein, daß etc. Vischer Ästh. 2, 208 etc.
e) (s. b) mit daß = die Beschränkung erkennend, einräumen, zugestehn: Im Praktischen muß sich Jeder bald b., daß ihm nur ein gewisses Maß von Kräften zugetheilt sei. G. 30, 297; 282; Kant 3, 53; Rabner 4, 66; W. 14, 181 etc.
6) Veralt., mundartl.:
a) (vgl. 5b) Sich einer Sache b., besinnen. Opitz W. 1, 7.
b) (vgl. 5c) Sich auf Jemand, auf seine Macht b., (einzig) verlassen. Ps. S. 155; 161.
c) niederd.: Sich [Dat.] Etwas b., vorbehalten, ausbedingen etc.; Etwas aus-b., ausscheiden, ausschließen. JWiggers Unt. 149; 154 etc.; Keine aus-b. [ausgenommen].
7) [5].
8) Doppelzsstzg. s. 4; 3; 6c.
9) Bescheider, s. 2b und [7d].
10) Bescheidung, das B., z. B. 5a; = Begrenzung. Fichte Nachg. 1, 130.
11) B., in der fürs eig. Partic. veralt. Form, als Ew.:
a) (veralt.) verständig, einsichtig, zunächst in Unterscheidung des Passenden und Rechten (vgl. gescheit), noch schwzr.: Sch. 522b; 549b etc. und (Rechtsspr.): Zu b–en Jahren kommen, mündig werden.
b) (s. a) Klugheit und Einsicht durch taktvolles Maßhalten zeigend und: solchem Wesen gemäß (diskret): Sag ihm, aber sag’s b. G. 4, 104; L. 2, 235; 10, 189; Den klugen und b–en Gebrauch veralteter . . Wörter. W. HB. 2, 189.
c) nam.: von sich eine nur mäßige Meinung habend und äußernd; sich wenig gelten machend; anspruchlos und anspruchlosem Wesen gemäß (vgl. Ggstz. arrogant, anspruchsvoll, stolz, un-b.): Jemand, sein Sinn, Betragen, Benehmen ist b.; B–e Ansprüche; Mein b. [mäßigen Ansprüchen genügendes] Theil Speise. Spr. 30, 8; B–er Mittagstisch. Gutzkow R. 5, 263; Ein b–es Haus. Cham. 3, 59 etc.; Farben werden b. .. genannt [Ggstz. grell etc.]. Kant 7, 223; Pröhle J. 122; Waldau N. 1, 289 etc.; Die kleine Dorfglocke gab mit b–en [leisen] Schlägen die Zeit des Tages an. Tieck 16, 61; B. rieselt . . der kleine Bach. Gotter 1, 4; B–e Veilchen. FSchlegel Luc. 270; G. 1, 154 etc.; Die Nachtigall mit dem b–en [unscheinbaren] Flügel. 2, 19; 13, 296 etc. Als Adv. oft: B–tlich. 2, 155; 6, 155; 15, 155; 19, 88 etc. (B–lich. Platen 4, 402; Rückert BE. 45), seltner als Ew.: Ein höchst b–tliches Ameublement. Schücking Gschw. 1, 68; vereinzelt im Superl.: Meine b–dsten Gegenvorstellungen. CFBahrdt 3, 107 (s. eigen, Anm.). Stolz-b. L. Nath. 3, 7 [insofern der b–en Außrung Stolz zu Grunde liegt]; Über- [allzu] b. Heine Lut. 1, 249; Un-b. W. 11, 216 etc.
12) B–heit, f.; 0:
a) (veralt.) B–heit [Maß] halten in Etwas. Keisersberg Pilg. 175d.
b) (s. 11a) veralt.: Verstand, Klugheit, Einsicht. 161b; 2. Petr. 1, 5 ff.; Bescheidigkeit. Schaidenreißer 10a etc.
c) (s. b) das in Jemandes Einsicht gestellte Ermessen. Luther 5, 254a; Möser Ph. 2, 273 etc.
d) (s. 11d) Diskretion. G. 28, 112; Frage mit B–heit, | mit Rückhalt. L. Nath. 2, 8 etc.
e) gw. zu 11c, z. B. D. 85a; G. 6, 330; 25, 106; Die falsche B–heit, welche die Lumpen erfunden. Heine Verm. 1, 115; L. 8, 2; Rückert W. 1, 171; W. 8, 126 u. o.; Ggstz.: Un-B–heit, auch (mit Mz.) un-b–es Thun, z. B. FīSchröder Beitr. 3, 1, 117 etc.
f) s. Bescheid 4a. Dahín- [1]: hin-sch., z. B. = hinschwinden. Droysen Y. 1, 282; sterben. Sch. 543a. Eīn- [5].
Ent-:
1) tr. (veralt.) allgm.: aus einander scheiden, z. B.:
a) körperlich. Wackern. 2, 2762⁰ etc.
b) Die Freundschaft e. Agricola 77.
c) Eine Frau von dem Mann e. Thurneißer Nothg. 1, 68.
d) unter-sch. Weichmann 2, 191; Olearius B. 17b.
e) Streitende Parteien e. (aus der Irrung etc.), rechtsprechend. Ros. 89b; Opitz Ps. S. 24; 182; Zinkgräf 1, 253 etc.
2) (s. 1e) tr., intr. (haben): in etwas Streitigem, Fraglichem eine gültige, best. Feststellung treffen; den Ausschlag geben: Jemand entscheidet Etwas; über Etwas; darüber (selten: Deß. Stolberg 11, 288); in einer Sache etc.; Dieser Umstand entschied die oder über die Schlacht; (über) mein Glück etc.; Etwas entscheidet Einen, bestimmt ihn; Nur der persönl. Geschmack kann zur Vorliebe für das Eine oder das Andre e. Schlegel Dr. 2, 2, 123 etc.; E–d, bestimmend, den Ausschlag gebend etc.: E–de Schritte (G. 15, 290); Stimme (Sch. 1, 35) etc. Ugw.: [Er zauderte], den Ehgemahl der Tochter zu e. [auswählend zu bestimmen]. Sch. 215a. S. 4.
3) refl.:
a) Etwas entscheidet sich, wird entschieden. 268b; 492a etc.
b) Jemand entscheidet sich [kommt zum festen Urtheil und Entschluß], in einer, über eine Angelegenheit; für, gegen Etwas etc.
4) Entschieden (s. 2; 3), sicher; fest; bestimmt ausgeprägt, so daß jedes Schwanken ausgeschlossen ist (vgl. ausmachen 4c): Etwas, ein Proceß; Jemand, sein Charakter, seine Ansicht etc. ist entschieden; Die entschiedenste [vgl. e–dste. Zimmermann N. 23] Verachtung; Auf das entschiedenste mit Ja beantwortet. G. 39, 240; Sie taugten nicht entschieden [nicht ganz]. 22, 348, dagegen: entschieden nicht [durchaus nicht] etc. Ggstz.: Unentschieden. 19, 291; 23, 260 etc.; Mit vorentschiednem Beifall [s. Vorurtheil]. Zelter 3, 477 etc.; Entschiedenheit. G. 22, 366; Unentschiedenheit etc.
5) Entscheidung. 17, 277 etc.; Waffenentscheidungen [durch die Waffen]. Ense Biogr. 3, 189 etc.
6) Entscheider. H. 15, 7; L. 8, 11 etc., Einer, der entscheidet. Hín- etc.:
1) [1] Forster Br. 2, 184 etc.; Hinweg-sch. G. 13, 85 etc.
2) [2] Heraus-sch. JvMüller 1, 452 etc., aus-sch. etc. Uber- [1]: (selten) hinüber-sch.: Zu einem andern Schicksal scheid’ ich über. Sch. 233b. Unter-, tr., refl. und intr. (haben): 1) Ggstde von einander scheidend sondern, z. B. früher von Grenzen (Stumpf 522b etc.), heute nam. insofern das Gesonderte sich als verschiedenartig, als nicht-identisch darstellt: Der Herr hat die Menschen unterschieden [verschiedenartig geschaffen]. Sir. 33, 11; Wir unt. die Menschen (nach ihrer Schädelbildung) in fünf Racen; Wir unt. zwischen Europäer und Neger etc.; den Europäer vom Neger etc.; Die Schädelbildung unterscheidet die Racen; Die Racen unt. sich in der oder durch die Schädelbildung; Der Europäer unterscheidet sich vom Neger; Unter zwei Dingen unt. Luther 6, 119a; ChvSchiller 1, 71 etc., einen Unterschied machen. 2) prägn.: Einen unt., vor Andern auszeichnen. Alxinger D. 7; W. 12, 321; Zschokke N. 3, 91 etc.
3) Jm pass. Partic.:
a) = nicht identisch, verschieden (vgl. in philos. Spr. Fortbild.: Ihre Unterschiedenheit verschwindet. Hegel Log. 1, 62; Ununterschiedenheit. 59 etc.).
b) verallgemeint, zur Bez. der mannigfaltigen Mz. im Ggstz. zur Ez.: In unterschiednen [mehrfachen, mehrern] Lebensverhältnissen. G. 25, 211 etc., häufiger so: verschieden.
c) Fortbild.: Unterschiedlich. Alexis Dor. 1, Kap. 11; ETAHoffmann Ausgw. 7, 134; Olearius Reis. 119b; 241a; 263a; W. 6, 178 etc. (veralt. unterscheidlich. Ryff Th. 320), unterschiedentlich. 4) Unterscheidung, z. B. Sch. 244a etc. (s. Unterschied).
Ver-:
1) [1] scheidend fortgehn (s. ab-, hin-sch.): Da die Gestalt .. in die Nacht verschied. Hölderlin H. 2, 20; Der Tag verschied. Tiedge 2, 42 etc. Namentl. oft = sterben: Nah am V. Cham. 3, 330; Todes (Stumpf 636a); An der Hypochondrie (Thümmel 4, 4) v. etc.; scherzh.: Überrock, der fast in seiner Haarmause verschied. IP. 1, 12.
2) (s. unter-sch. 3)
a) Unterschiede habend; anders seind (vgl. Ggstz.: gleich, ähnlich etc.): Ein Ggstd. ist von dem andern an Größe, in der Farbe, durch die Gestalt verschieden etc.; Nicht um ein Haarbreit (Forster Br. 1, 259), himmelweit (W. Luc. 5, 182); grund-verschieden. Ense Tag. 1, 237.
b) mannig-, mehrfach; mehr: Menge verschiedener kleinen [oder kleine r] Vögel. Forster R. 1, 49; Mit verschiedenem anmuthigen Grün. 192 etc., vergl. (schwäb.): Zerschiedne Edelsteine. Uhland 502.
c) zu a: Die Verschiedenheit, das Verschiedensein und (mit Mz.): Ungleichheit, Unterschied etc.
d) Nam. als adv. (zu a und b): Verschiedentlich. Auerbach Barf. 132; L. 6, 285; Zu verschiedenen Zeiten sich verschiedentlich verhalten. Mendelssohn Morg. 1, 172 etc., auch: Ihre verschiedentlichen Leidenschaften. Prutz Mus. 1, 6 etc. Daneben: Verschiedlich. L. 1, 3; W. 22, 201 etc. hinweg-sch. G. 7, 236; 8, 8; 9, 305; Sch. 688a etc. Zer-, tr., refl.: scheidend zerspalten, zerstören etc., s. auch ver-sch. 2b.
Wég-: