Scheid
I. Schēīd: s. scheiden:
1) m., –(e)s; –e: in Zsstzg. — 2) f.; –en: in Zsstzg. (s. d., vgl. Scheide). — 3) n., –(e)s; –e, –en: vereinzelt statt Scheit (s. d. und Zsstzg., vgl. Gescheide).
Zsstzg. zu 1; 2: Áb- [1]: s. Abschied. — Be- [1]:
1) Antwort als Entscheidung, bes.: der die Parteien scheidende Richterspruch; verallgemeint: Auskunft auf Fragen etc. (meist Jenes mit, Dies ohne Artikel): Rechtsmittel gegen den B. einlegen etc.; Auf eine Anfrage B. erwarten, erhalten, geben etc.; Sobald ich ihnen Dessen [dar- über] B. sagte. Gs. 1, 303 etc. —
2) (s. 1) Auskunft über — und: Kunde von Etwas: In einer Angelegenheit, Wissenschaft etc.; an einem Ort; über alle Vhe; von Allem; mit Etwas (genau, gehörig etc.) B. wissen; Wir gewannen ihnen B. ab [rekognoscierten], wer sie wären. 240; Mit Jemand B. wissen, in geheimem Einverständnis sein etc., s. 4a. —
3) (Einem) B. thun, erwidernd seinen Mann stehn, z. B. mit Speer und Schwert 1, 359) etc., nam. oft trinkend. 16, 166; Ph. 2, 192 etc. (s. bringen 3 etc.); Trink mir B. 404 etc.; veralt.: Einem bescheiden thun. 2, 4, 81; Soph. 92 etc. —
4) Ver- alt.:
a) Mit dem B. [Beding], daß etc. 5, 10a etc. = Mit dieser Bescheidenheit, daß etc. 1, 226; 2, 346 etc.; Mit dem Vor-B., daß. Reis. 241b etc.; Dies ist der B. mit einander [unsre Ubereinkunft]. 3, 453²³. —
b) das Einem Beschiedne, Zugewiesne, z. B. = B.-Essen; ausbeschiednes Erbtheil einer Frau Sold V. 519; 524); der beschiedne Gatte Vög. 527). —
c) Das hat seinen B., seine Ursache, seine guten Wege etc. 1, 218; 362 etc. —
5) Doppelzsstzg., z. B. zu 1: End-B. [endgültiger]. Kil. 9; Götter-B. [Weissagung]. Jl. 1, 85; Hof-B. [höfl. Abschlag]. 34, 37; Mund-B. [mündlicher]. 7, 27; Zorn-B–e. 1, 21 etc.; ferner: Vor-B., Vorladung zum Termin etc. 2, 185 etc. (Vorscheid. ebd.; Vorbeschied. Lthr. 23a; 6, 46 etc.), s. 4a. — Ent- [1]: Entscheidung: Einen E. durch die Waffen. (59) 944b; Einen endlichen E. .., davon keine Appellation gilt. B. 71b; 6, 272; 128 etc. (Entschied. 1, 155b; 159a etc.); Den Stich- E. haben. gK. 42, die Entscheidung bei Stimmengleichheit. — Erb- [1]: Erbtheilung; Erbtheil. — Fāden- [1]: Art leichter Lahn. 9, 474. — Ge- [3]: s. Eescheide. — Hálb- [2]: Hälfte. 13, 308; M. 3, 90; Pr. 2, 92; 3, 25 u. v. (Halbschied. 466b; 3, 54; Ph. 2, 179 etc.); zuw. = Halbheit (s. d.). SW. 1, 652; Kl. 1, 302 etc. — Hín- [1]: das Hinscheiden, der Tod. 549b etc. (Hinschied. Rh. 3, 207 etc.). — Unter- [1]: s. Unterschied. — Vōr- [1]: s. Be- Sch. 5. — Wêg- [2]: s. Wegscheide.
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