schämig
Schǟmig, a.:
verschämt in Bezug auf einen einzelnen Fall (vgl. schamhaft von haftender Eigenschaft). Arm. 15; FB. 3, 128; 1, 157 (u. Anm. 202); 2, 51; 3, 145; 8, 77 etc.; Sch–igkeit; Ge-sch. 27b etc.; Ge-sch–keit. Ph. 4, 47 etc.; mundartl.: schämerig. Th. 1, 207 etc.; veralt.: Ehrschamig [Ehr und Scham besitzend]. Kriegsb. 1, 175a.
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