Faksimile 0035 | Seite 857
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sässig sessig)
Sä́ssig(séssig), a.:
seßhaft; angesessen; an einem Ort seinen Wohnsitz habend: Zu London .. war ein Kaufmann s. Uhland 501. Zsstzg., s. die von Saß, setzig etc., z.B.: Ált-: seit langer Zeit sässig, im Gegensatz der neu Hinzukommenden, z. B. von Universitätsdocenten: Solche A–e. Ense Denkw. 2, 131 etc. Amt-: s. Amtsaß; ähnlich: Kanzlei, schrift-s. etc. Án-: wo angesessen (s. d.), zunächst durch Grundbesitz, dann auch verallgemeint: festwohnend; beheimathet: A–e Bürger etc., Entstehung und Ausbildung des Erdkörpers und der auf ihm a–en organischen Bewohner jeglicher Art. Bur- meister Gsch. IV; Den Mond und seinen da a–en Mann. IP. 4, 47; Wenn der Fürst auf dem Paradebett a. wird. 15, 102 etc.; Wenn keine bleibende persönliche A–keit in dem fremden Staate mit dem Grundbesitz verbunden ist. Bairische Konstitution 64 etc. In Schlesien auch: A–keit, eine Steuer der A–en. Aūf-: aufsätzig (s. d.), feindlich gesinnt und widersetzlich etc.: Die sind a. gegen Alles, was gut ist. Alexis H. 2, 3, 31; Vielleicht möchte Jemand .. mir a–er sein, darüber aufgebracht werden. Claudius 5, 94; Von den Nachbarn rührt sich keiner Fmir zu helfen], sie sind mir Alle wegen des Mädchens a. G. 8, 145; 30, 385; Die Bürger sind a. Ring Kurf. 1, 102; War mir am meisten a. und zuwider. Tieck N. 5, 93; 2, 30 etc.; A–keit in den Städten. Alexis H. 2, 2, 292; Willst du den Jungen in seiner A–keit bestärken? Lewald Hel. 1, 226; Daß bei allen A–keiten . .. immer die Dartleyes voranstanden. Mügge Norw. 1, 186; Unverkennbare Spuren von A–keit und üblem Willen. Prutz E. 1, 92 etc. Eīn-: an-s., eingesessen (s. d.), auch übertr., z. B.: Die am Hagion-Oros ur-e–e und im Boden selbst radicierte Jdee der Einsiedelei. Fallmerayer Or. 2, 35 etc. Kanzlēī-: schrift-s., im Gegensatz zu amt-s. (s. Kanzleisas). Lánd-: s. Landsaß 4. Schlóß-: schloßgesessen 108 (s. d.). Schríft-:
1) s. Schrift-S. 2) im schriftlichen Ausdruck wohl zu Hause und bewandert, z. B.: Einen Narren suche ich, einen sch–en Narren [Schriftsteller]. König Will. 1, 151; Für den Norddeutschen oder vielmehr für den in Norddeutschland An- und Sch–en. Schwegler (1846) 53 etc. Schūl-: in den Schulen seinen festgegründeten Sitz habend, z. B.: Einem sch–en Götzen [Klassiker, wie Virgil]. B. 243b.