Sankt
Sanktifikation
sanktisicieren
Sanktion
sanktionieren
Sanktuarium
* Sánkt (lat.):
= heilig (s. d. 2b), flerionslos vor Namen von Pers., die in der christl.-kathol. Kirche als Heilige anerkannt sind (oft abbreviert S.; St.; Sct.), z. B. S. Veit [s. d.] etc.; dann auch nach solchen Personen in vielen geogr. Namen (z. B.: S. Petersburg; Der große —, der kleine S. Bernhard etc.), auch als Gattungsn., z. B. S. Barbara (s. d. 2) = Pulverkammer im Schiff etc. Jronisch, scherzhaft etc. auch von nicht kirchl. Heiligen (s. d. 2b), z. B.: S. Diogenes. 2, 241; Des S. Zeitgeistes gebratene Tauben. 1, 669; S. Kotzebue, du streuest Menschheitssaaten. 2, 1292⁴); Köhl. 96; Schalk Amor und S. Hymen. Rom. 43. —
~ifikatīōn, f.; –en; –s-: Sanktificierung. —
~isicīēren, tr.: heiligsprechen (s. kanonisieren), auch: heilig machen, z. B.: Der heidnische Mißbrauch, den die Christen .. durch ihren vermeinten guten Gebrauch zu s. glaubten. Luc. 5, 346. —
~iōn, f.; –en; –s-: die Feststellung, wodurch Etwas erst gesetzlich anerkannt wird. 882a und: etwas so zum Gesetz Gemachtes (s. pragmatisch). —
~ionīēren, tr.: die Sanktion ertheilen. —
~uārium, n., –s; -uari-en: das innre Heiligthum eines Tempels etc.
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