ruflich
Rūflich, a.:
in Zsstzg., z. B.: Án-: (vralt.) anrufend, flehend: Auf dies mein a. Bitten. 40b. — Be-: sich auf den Beruf beziehnd: Je nach seiner b–en [oder Berufs-] Thätigkeit. Spr. 82. — Rück-: was zurückgerufen werden kann, (zu)rückrufbar, vergl.: Was hemmt den Unrückrufbaren? Po. 1, 36. — Wider-: was widerrufen werden kann (widerrufbar), z. B.: W–e Übertragungen. Priv. 650; Daß Testamente w. wären. Mus. 1, 305; Das Leben ist ein w. | geliehnes Gut. Hamasa 2, 42; Weil das Land an die W–keit der beliebten Änderungen im Militärwesen nicht glaubte. 10, 166 etc. Häufig im Ggstz.: Sie macht den Beschluß un-w. durchs Gesetz. 3, 346; 4, 300; 304; Un-w. steht des Schicksals Schluß. 6, 372; 22, 201; 5, 177; Daß Herzog Friedland förmlich, | un-w. breche mit dem Kaiser. 364a; Un-w. und auf immer entschieden. Luc. 5, 279 etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.