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rubricieren Rubrik Rubrum
* Rūbr~icīēren (lat.), tr.:
(vralt.) roth färben, z. B.: sein Angesicht. Fischart B. 233b, gw.: mit Rubriken versehn; nach Rubriken ordnen.
~īk, f.; –en:
1) (vralt.) etwas zum Rothschreiben oder -malen Dienendes, z. B Mathesus Lthr. 182b etc.
2) (s. 1) die urspr. durch rothe Schrift hervorgehobne Überschrift eines Schriftstücks (s. Rubrum) und nam. der einzelnen Abtheilungen, und so = Abtheilung in Bezug auf das davon Umfaßte, dahinein Gehörende: Alles .. unter bestimmten R–en vorzutragen. G. 21, 70; Gewisse R–en, die sehr mager ausfallen, zu bereichern. Sch. 5, 137; Görres Ver. 113; Alles, was in diese R. gehört. W. Luc. 5, 267; Die Haupt-R–en. 6, 180 etc.
~um, n., –s; -a:
Rechtsspr.: kurze Inhalts- angabe als Aufschrift eines Aktenstücks.