rubricieren
Rubrik
Rubrum
* Rūbr~icīēren (lat.), tr.:
(vralt.) roth färben, z. B.: sein Angesicht. B. 233b, — gw.: mit Rubriken versehn; nach Rubriken ordnen. —
~īk, f.; –en: 1) (vralt.) etwas zum Rothschreiben oder -malen Dienendes, z. B Lthr. 182b etc. —
2) (s. 1) die — urspr. durch rothe Schrift hervorgehobne — Überschrift eines Schriftstücks (s. Rubrum) und nam. der einzelnen Abtheilungen, — und so = Abtheilung in Bezug auf das davon Umfaßte, dahinein Gehörende: Alles .. unter bestimmten R–en vorzutragen. 21, 70; Gewisse R–en, die sehr mager ausfallen, zu bereichern. Sch. 5, 137; Ver. 113; Alles, was in diese R. gehört. Luc. 5, 267; Die Haupt-R–en. 6, 180 etc. —
~um, n., –s; -a: Rechtsspr.: kurze Inhalts- angabe als Aufschrift eines Aktenstücks.
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