rocken
rockig
IV. Róck~en, tr.:
mit einem Rock bekleiden, gw. nur im Deichb., s. Rock 1d, — auch be-r.; dies auch allgm., nam. im Partic., ähnl. z. B.: Beleibrockt, ferner mit Uml.: Rothgeröckte Scharen. 1, 2, 440); Reis. 1, 8, s. das Folg. —
~ig, a.: mit einem (so oder so beschaffnen) Rock versehn, z. B.: Einen bunt-r–en Merkur. Gef. 32; Eines langrockichten Mannes. Luc. 3, 195 etc. und mit Uml., z. B.: Den grünröckigen Trommelschlägern. Parn. 1, 328; Bei uns, wo alle Feierlichkeiten kurzröckig sind [statt in Schleppröcken]. 23, 94; Ein rothröckiger Schurke. 9, 88 etc.
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