Resident
Residentin
Residenz
Residenzer
residenzlich
residieren
Residuum
* Resid~ént, m., –en, (–s); –en:
ein von einer Regierung mit der Besorgung ihrer Angelegenheiten in einem fremden Lande Betrauter, geringern Rangs als ein Gesandter, höhern als ein Agent. —
~éntin, f.; –nen: Gattin des Residenten. —
~énz, f.; –en; -: das Residieren an einem Ort, z. B. von kathol. Geistlichen am Ort ihrer Pfründe und nam. von fürstl. Personen — und: der Ort, wo diese residieren: Feste, welche der Hof in der Sommer-R. giebt. DW. 164 etc. —
~énzer, m., –s; uv.: Einwohner einer Residenzstadt: Wie Herr Clauren seine Nord-R. reden lässt. 1, 172, daneben: Residenzler. Gr. 1, 19; 2, 143 etc. —
~énzlich, a.: einer Residenz(-Stadt) eignend, gemäß etc.: R–e Eigenthümlichkeiten. 66; StdZ. (1860) 198 etc. —
~īēren, intr. (haben): seinen ständigen Aufenthalt wo haben, nam. von fürstlichen Personen, aber auch z. B. (iron.) von Räubern: Eines Heers, das in der heiligen Stille der Wälder residiert. 104b etc. —
~uum, n., –s; -ua: das Zurückbleibende; der Rest; Bodensatz.
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